Vernehmlassung zum Entwurf des Reglements über die Förderung kultureller Aktivitäten (FKAR)
Die Stadt Freiburg begrüsst die Konkretisierung mehrerer zentraler Neuerungen des FKAG, namentlich was die Koordination zwischen den betroffenen öffentlichen Körperschaften und die Komplementarität der Aktionen und Fördermittel jeder einzelnen Körperschaft betrifft.
Allerdings fehlt es dem Reglemententwurf in verschiedenen grundlegenden Punkten an Präzision, namentlich in Bezug auf die konkreten Ausgestaltungen und die Kriterien, mit denen der Staat den Förderkatalog der Kulturregionen unterstützen wird. Auch der Begriff «Förderkatalog» wird nicht näher ausgeführt.
Zum heutigen Zeitpunkt sind die Gemeinden und Kulturregionen weiterhin in Unkenntnis der Grundsätze und der Ausgestaltung der Mitfinanzierung ihres Förderkatalogs durch den Staat. Ebenso wenig wissen sie, was von ihnen erwartet wird und ob dies künftig mit Richtlinien einseitig durch den Staat und ohne vorgängige Absprache beschlossen wird. Dies überrascht umso mehr, als der Grundsatz der «operativen und finanziellen Koordination» schwarz auf weiss verankert ist (Art. 2). Eine Koordination ist aber nur möglich, wenn ihre Grundlagen klar, bekannt und vollständig akzeptiert sind.
Die Stadt Freiburg fordert deshalb mehr Präzision, Engagement und Transparenz bei der Ausgestaltung der neuen finanziellen Zusammenarbeit, die durch das FKAG eingeführt wird. Die Einführung eines Vetorechts führt in die falsche Richtung, auch wenn es für beide Seiten gilt. Die Stadt Freiburg ist überzeugt, dass eine echte Regionalisierung der Kultur nur wirksam ist, wenn sie von allen Parteien verstanden und getragen wird. Davon profitieren nicht nur die Kulturakteurinnen und Kulturakteure, sondern auch die Freiburger Bevölkerung.
Deshalb schlägt die Stadt Freiburg vor, dass die erste Kulturkonferenz über diesen Reglemententwurf entscheidet, insbesondere über die Abschnitte 1 bis 3.2 sowie über die Abschnitte 3.3.3 und 3.3.6, einschliesslich der dazugehörigen Richtlinien.
Die vollständige Stellungnahme der Stadt Freiburg ist unter folgendem Linkverfügbar.