Der Gemeinderat der Stadt Freiburg

gestützt auf :

  • das Reglement vom 18. November 1985 betreffend die Ableitung und Reinigung der Abwässer und das Ausführungsreglement vom 3. Dezember 1985 sowie deren Tarifordnung;
  • das Reglement vom 20. Juni 2018 über die kantonale Gebäudeversicherung (KGV);
  • den Entscheid des Verwaltungsrates der KGV über den mittleren Baukostenindex der Gebäudeversicherung für 2024;
  • das Bundesgesetz vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer und die diesbezügliche Verordnung vom 29. März 2000; 

in Erwägung:

  • dass die Tarifordnung im Anhang zum Reglement vom 18. November 1985 betreffend die Ableitung und Reinigung der Abwässer eine jährliche Indexierung der Anschlussgebühr vorsieht;
  • dass gemäss Entscheid des Verwaltungsrates der KGV keine Indexierung des Gebäudewertes für das Jahr 2024 vorgesehen ist;
  • dass der Grundbetrag der Anschlussgebühr gegenwärtig auf CHF 71.85/m2 festgesetzt ist (CHF 66.48 + 8.1% MWSt);

beschliesst :

Artikel 1

1 Es wird keine Indexierung des Grundtarifs der Anschlussgebühr für das Jahr 2024 vorgenommen.

2 Der Betrag dieser Gebühr wird auf CHF 71.85 pro m2 festgesetzt (CHF 66.48 + 8.1% MWSt).

Artikel 2

1 Der vorliegende Entscheid tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft, gegebenenfalls auch rückwirkend.

2 Er wird in der Sammlung der Gemeindereglemente veröffentlicht.