Delegation der Zuständigkeit zum Schutz von Ortsbildern von regionaler Bedeutung

Der Stadt Freiburg wurde die Zuständigkeit übertragen, um die Dossiers von geschützten Gebäuden und Elementen der Kategorie 3, d. h. von Objekten von regionaler Bedeutung, zu bearbeiten. Ab sofort können Eigentümerinnen und Eigentümer über das Geoportal überprüfen, ob die Stadt oder der Kanton für ihre Immobilie zuständig ist. Die Delegation der Zuständigkeit ermöglicht zudem die Umsetzung der in der Ortsplanung (OP) vorgesehenen Unterschutzstellung.

Im Zuge der Revision ihrer OP hat die Stadt eng mit dem kantonalen Amt für Kulturgüter (KGA) zusammengearbeitet, um die Entwicklung Freiburgs im Einklang mit dem Schutz des Kulturerbes zu planen, da letzterer bisher ausschliesslich in den Zuständigkeitsbereich des KGA fiel. Insbesondere nach der Aufnahme des Inventars der geschützten Gebäude und Elemente in die OP wurde der Stadt die Zuständigkeit für Ortsbilder und Güter der Kategorie 3, d. h. von Objekten von regionaler Bedeutung, delegiert. So können Eigentümerinnen und Eigentümer ab heute die Webseite der Stadt und ihr Geoportal konsultieren, um zu überprüfen, ob ihr Eigentum als Objekt von nationaler, kantonaler oder kommunaler Bedeutung klassifiziert ist. Diese Information kann z. B. im Hinblick auf geplante Baumassnahmen nützlich sein.

Für die geschützten Zonen, Perimeter, Wege und Gebäude in ihrem Zuständigkeitsbereich tritt die Stadt nun also an die Stelle des KGA und übernimmt dessen Aufgaben: Ortsbesichtigungen und Beratung, Bearbeitung von Prüfungen ausserhalb eines Verfahrens, Verfassen von Vorgutachten, Erstellen von Stellungnahmen bei Einsprachen, Kontrolle und Überwachung der Arbeiten usw. Zur Erinnerung: Bei Objekten der Kategorie 3 beinhaltet der Schutz die Fassade, das Dach und die Umgebung. Ist die Gemeinde zuständig, können sich die Eigentümer künftig direkt an das Bauinspektorat der Stadt wenden. Die Delegation der Zuständigkeit verleiht der Stadt Freiburg eine grössere Autonomie bei der Bearbeitung von Dossiers von regionaler Bedeutung. Die Bearbeitung von Dossiers in ihrem Zuständigkeitsbereich wird optimiert, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen. Die Stadt freut sich über die erweiterte Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Kulturgüter, die es ermöglicht, die Dienstleistungen für die Bevölkerung weiter zu verbessern.

Weitere Informationen und Tutorial unter „Arbeiten an Gebäude, Schutzzone oder Perimeter”: www.ville-fribourg.ch/de/stadtplanung-architektur/bauinspektorat

Direkter Link zur Karte der geschützten Objekte: www.sitecof.ch/fribourg/?layers=10371|21167|21166&theme=10422