Am 30. Januar wird die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats die parlamentarische Initiative 21.403 „Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung“ prüfen, die eine dauerhafte Finanzierung der Tagesbetreuung fordert. Am 10. Dezember 2024 hat der Ständerat eine Vorlage für Betreuungsgelder angenommen. Doch dieser Entwurf sieht keinen Bundesbeitrag vor: Er beauftragt die Kantone, diese Zulagen zu finanzieren, eventuell mit Lohnbeiträgen.
Heute wird der Großteil der Kosten für die Tagesbetreuung von den Eltern und den Gemeinden getragen, welche den grössten finanziellen Beitrag leisten. Die Kantone tragen fast 500 Millionen pro Jahr bei und der Bund über seinen Impulsfonds weniger als 50 Millionen pro Jahr. Dies führt zu sehr großen Unterschieden zwischen Gemeinden und Kantonen und zu unterschiedlichen Realitäten für Eltern, die nur wenige Kilometer voneinander entfernt wohnen.
Die unterzeichnenden Städte und Dachverbände fordern den Bund auf, den Ausbau der Betreuungsstrukturen weiterhin zu fördern, um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und familiärer Verantwortung zu ermöglichen und die Beschäftigungsfähigkeit der Eltern zu begünstigen, indem er sich direkt an der Finanzierung der Tagesbetreuung beteiligt und die Beiträge der Eltern, der Kantone und der Gemeinden ergänzt.
Unterzeichnerstädte:
Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg, La Chaux-de-Fonds, Biel, Delémont, Morges, Renens, Vevey und Yverdon sowie der Dachverband der Netzwerke für Kindertagesstätten im Kanton Waadt