Einrichtungen im Galterntal aus Sicherheitsgründen geschlossen

Der Betrieb des Minizuges und des angrenzenden Spielplatzes im Galterntal muss aus Sicherheitsgründen endgültig eingestellt werden. Die Buvette ist derzeit nicht betroffen. Der Gemeinderat stützte sich auf verschiedene Berichte, die Risiken im Zusammenhang mit den Naturgefahren des Ortes gezeigt haben. Langfristig sind Massnahmen vorgesehen, um den Ort unter Berücksichtigung der betroffenen Zone an die geltenden Normen anzupassen.

Das Galterntal ist in den kantonalen Karten als gefährdetes Gebiet eingetragen und liegt grösstenteils ausserhalb der Bauzonen. Zudem ist das Tal im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als Umgebungszone mit dem Wert A aufgeführt. Aus diesen Gründen bestätigt der Gemeinderat seinen provisorischen Beschluss vom vergangenen Jahr und verbietet den Betrieb des Minizuges und des angrenzenden Spielplatzes nunmehr endgültig.

Die Exekutive sah sich zu diesem Schritt gezwungen, da sie nicht nur die zuständige Aufsichtsbehörde für Naturgefahren und verantwortlich für die Sicherheit von Personen und Gütern, sondern auch die Eigentümerin der Grundstücke auf der Parzelle 14099 RF (Chemin du Gottéron 11) ist. Die Entscheidung hat jedoch keine Auswirkungen auf Spaziergängerinnen und Spaziergänger, die das Galterntal begehen möchten.

Für ihren Entscheid stützte sich die Stadt Freiburg auf mehrere aktuelle Analysen und Berichte, die auf das Vorhandensein erheblicher Risiken im Zusammenhang mit der Geologie des Ortes hinwiesen, d. h. auf potenzielle Steinschläge und Erdrutsche, wie sie im Sommer 2021 aufgetreten waren. Es wurde eine Interessenabwägung vorgenommen: Massnahmen zum Schutz des Ortes (z. B. die Installation von Steinschlagnetzen an den Klippen) hätten unverhältnismässig hohe Kosten verursacht.

Anpassung an geltende Normen
Diese Entscheidung betrifft zwar die Buvette, das Wagen-Restaurant und die Pilzzucht in den Grotten vorerst nicht, doch müssen diese Orte irgendwann an die geltenden Normen angepasst werden. Denn im Ortsplan werden Naturgefahren miteinbezogen und das Tal ist als grüne Landschaftsschutzzone eingestuft. Eine gewerbliche Tätigkeit wird dort nicht mehr möglich sein und der Pachtvertrag für die Buvette wird daher gekündigt.