Question n° 383 (2021-2026) - Vernachlässigung der Normen der Pflasterarbeiten und dem Bedarf an fachlicher Expertise

D. Andrea (Grüne), B. Noll (Grüne) 

Question

Bei den Pflasterarbeiten rund um die Kathedrale wurden erhebliche Mängel festgestellt. Insbesondere wurden die geltenden Normen für barrierefreie Strassen und Plätze nicht eingehalten. Die negative Berichterstattung in der Presse sowie die angekündigten nachträglichen Verbesserungen zeugen von einem Mangel an Fachwissen entlang der gesamten Prozesskette – von der Projektierung über die Realisation bis hin zur Bauleitung und Nachkontrolle.

Dabei verfügt die Schweiz mit dem Verband der Schweizer Pflästermeister über eine anerkannte Fachinstanz. Die Beschaffung von Fachkompetenz im Bereich Pflästerungen erscheint nicht nur dringend, um die Versäumnisse im Burgquartier zu klären, sondern ist auch im Hinblick auf die laufenden sowie künftige Projekte mit ausgedehnten Pflästerungen von grosser Bedeutung.

Weshalb haben die Verantwortlichen der Stadt Freiburg bis heute keine fachliche Unterstützung beim Verband der Schweizer Pflästermeister eingeholt?

Réponse du Conseil communal

Vorerst möchte ich ein paar Sachen richtigstellen. Es wurden keine erheblichen Mängel festgestellt, sondern, soweit mir bekannt, nur Mängel.

Was die Einhaltung der geltenden Normen für barrierefreie Strassen und Plätze betrifft, so nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass ihre Kollegin die Ansicht vertritt, dass diese nicht eingehalten wurden. Der Gemeinderat zeigt sich da weniger kategorisch und weist darauf hin, dass die Überprüfung dieser Frage der kantonalen Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt obliegt.

Den in der Frage erhobenen Vorwurf von mangelndem Fachwissen entlang der gesamten Prozesskette, muss der Gemeinderat klar von sich weisen.

Ich erlaube mir, in Erinnerung zu rufen, dass die Pflästerung, wie sie im Ursprungsprojekt vorgesehen war, von einer Privatperson, die von der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung unterstützt war, mittels Einsprache angefochten wurde.

Mit dem Anliegen, ein beispielhaftes Vorhaben hinsichtlich öffentlicher Räume zu gestalten und dabei Menschen mit eingeschränkter Mobilität und mit Sinneseinschränkungen einzubeziehen, beschloss der Gemeinderat daraufhin, eine ergänzende Oberflächenbehandlung der Pflästerung anzuwenden. Hier hat er weder Mühe noch Kosten gescheut. Die Neigungswinkel wurden angepasst und jährlich Beiträge im Budget der Gemeinde für den Unterhalt der Pflästerung im Perimeter der Etappe 1 vorgesehen. Mit dem Einsprecher wurde 2018 eine Vereinbarung unterzeichnet. Dieser hat als Gegenleistung seine Einsprache in diesem Punkt zurückgezogen.

Nachdem diese Punkte richtiggestellt wurden, kann ich die Frage nun genauer beantworten. Die Fachkompetenz des Verbands der Schweizer Pflästermeister wird seitens des Gemeinderates nicht bestritten.

Gewisse Mängel und Nachbesserungsbedarf bestehen, dafür braucht es keine fachkompetente Einschätzung des Verbands. Das zeigen auch die heute gestellten Fragen und diejenigen, die in der Vergangenheit zu diesem Thema gestellt wurden.

Durch wen diese Mängel zu beheben sind, auch dafür braucht es keine fachkompetente Einschätzung des Verbands. Das ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Stadt und den verschiedenen Mandataren.

Bei der Frage, wie diese allfälligen Mängel zu beheben sind, da kann die fachkompetente Einschätzung des Verbands von Nutzen sein.

Wie der Internetseite des Verbands zu entnehmen ist, bietet er unter anderem folgendes an, ich zitiere: "Denken Sie, dass Ihr Bauvorhaben nicht so gelungen ist wie Sie sich das vorgestellt haben? Wir erstellen ein fachkompetentes Gutachten Ihres Bauvorhabens".

Wie bereits u.a. in der Antwort auf die Frage Nr. 307 erwähnt wurde, verlangt die Stadt vom verantwortlichen Unternehmen gewisse Korrekturen und Nachbesserungsarbeiten. Ausserdem behält sie sich sämtliche allfällig notwendigen rechtlichen Schritte vor.

Mithin kann der Verband somit frühestens ins Spiel kommen, wenn ein fachkompetentes Gutachten vonnöten ist. Dies zum Beispiel, wenn es Divergenzen oder unterschiedliche Ansichten über die Mängelbehebung gibt zwischen der Stadt und dem Bauunternehmen.

Dies erst recht, da der Verband sein Mitwirken nicht kostenlos angeboten hat und sich die Stadt bei Auftragsvergaben an das öffentliche Beschaffungswesen zu halten hat.

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