Tempo 30 km/h : Entscheide zur Lärmsanierung und zu den Temporeduktionen veröffentlicht

Der Kanton Freiburg hat am Freitag, 8. April, seinen Entscheid über das Projekt zur Sanierung des Strassenlärms sowie den Entscheid über die Signalisation von Geschwindigkeitsherabsetzungen veröffentlicht.  Das von der Stadt Freiburg ausgearbeitete Sanierungsdispositiv  umfasst den Einbau von schallabsorbierenden Belägen und sieht auf einem Teil des Strassennetzes der Gemeinde Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h vor, und zwar sowohl tagsüber wie nachts. Auch auf anderen Verkehrsachsen soll die Geschwindigkeit reduziert werden, um die Kohärenz des Strassennetzes sicherzustellen. Diese verschiedenen Lösungen werden nicht nur den gesetzlichen Lärmschutzanforderungen genügen, sondern auch die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessern.

Das Sanierungsprojekt hinsichtlich des Strassenlärms auf den Gemeindestrassen der Stadt Freiburg (siehe Medienmitteilung vom 11. September 2020) kommt voran. Im September 2020 hatte der Kanton einen Entwurf seines Entscheids über das Sanierungskonzept veröffentlicht. In einer nächsten Verfahrensphase veröffentlicht die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU, ehemals RUBD) diesen Freitag die Verfügung zur Strassenlärmsanierung im Amtsblatt. Parallel dazu publiziert das Tiefbauamt (TBA) die Signalisationsmassnahmen für Geschwindigkeitsherabsetzungen. Kanton und Stadt arbeiten in dieser Sache eng zusammen: Während die Kompetenz für die oben genannten Entscheide beim Kanton liegt, ist es die Stadt, die das Sanierungskonzept ausgearbeitet hat und die Entscheidungen umsetzen wird.

Zwei Mal weniger Personen betroffen

Das Bundesrecht verlangt von Bund, Kantonen und Gemeinden, ihre jeweiligen Strassen zu sanieren. Dabei sollen Massnahmen an der Quelle bevorzugt werden; es handelt sich prioritär um den Einbau von schallabsorbierenden Strassenbelägen und Geschwindigkeitsbegrenzungen, um die Belästigungen durch den Strassenlärm zu verringern. Vor der Sanierung sind rund 7350 Personen und 313 Gebäude einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) oder sogar der Alarmwerte (AW) ausgesetzt.  Nach der Sanierung, bei welcher der Einbau des Strassenbelags und die Geschwindigkeitsreduktion kombiniert werden, halbiert sich diese Zahl: 3800 Personen werden keiner Überschreitung mehr ausgesetzt sein, während etwa 3500 Personen und 144 Gebäude weiterhin davon betroffen sein werden, jedoch in geringerem Masse. Es wird zu keiner Überschreitung der Alarmwerte mehr kommen. Was die Investitionen angeht, so wird die Stadt über 6 Millionen Franken für die Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen ausgegeben haben. Überall, wo dies notwendig und möglich war, wurden im Rahmen der Arbeiten am Gemeindestrassennetz frühzeitig schallabsorbierende Beläge eingebaut.

Herabsetzung der Geschwindigkeit

Zusätzlich zum Einbau eines speziellen Belags ist auf 26 Strassenachsen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h vorgesehen. Die Massnahme umfasst die Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf 17 Strassenachsen.

Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen ermöglichen es, gleichzeitig den Strassenlärm zu reduzieren, eine Kohärenz des Strassennetzes sicherzustellen und die unerwünschte Verkehrsverlagerung einzuschränken. Sie sind Teil eines Gesamtkonzepts, das insbesondere der Hierarchie des Strassennetzes und der Notwendigkeit, die Quartiere vor dem Durchgangsverkehr zu schützen, Rechnung trägt. Die Einzelheiten der Strassenachsen sind auf der Internetseite der Stadt zu sehen

Bessere Lebensqualität

Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit hat zahlreiche positive Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Neben dem Hauptziel des Lärmschutzes werden die Sicherheit und die Lebensqualität verbessert, ebenso wie das Nebeneinander von motorisierten Fahrzeugen und Langsamverkehr. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird ebenfalls die Möglichkeit eröffnen, die Strassen durch die Begrenzung ihres Profils aufzuwerten.

Der Zeitpunkt, zu dem die Massnahmen umgesetzt werden können, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Derzeit wird eine Frist von 30 Tagen für eine mögliche Beschwerde beim Kantonsgericht eingeräumt.

https://www.fr.ch/de/rimu/news/laermsanierung-im-strassenverkehr-sanier…

Der Strassenlärm ist eine Gefahr für die Gesundheit
Der Bund schätzt die durch den Verkehr verursachten Kosten, die grösstenteils auf den Strassenverkehr zurückzuführen sind, auf 800 Millionen Franken pro Jahr. Die Strassenlärmsanierung stellt deshalb sowohl den Bund wie die Kantone und die Gemeinden vor eine grosse Herausforderung. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist in der Schweiz tagsüber jede siebte Person und in der Nacht jede achte Person in ihrer Wohnung schädlichem oder störendem Verkehrslärm ausgesetzt. Lärm verursacht bedeutende externe Kosten und kann insbesondere dauerhafte Folgen für die Gesundheit haben: Stress, chronische Müdigkeit oder Konzentrationsstörungen. Lärm führt darüber hinaus zu einem Wertverlust bei Immobilien, der auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt wird. Die Lärmschutzgesetzgebung des Bundes legt Grenzwerte für die Belastung durch Strassenlärm fest. Diese müssen eingehalten werden. Gleichzeitig müssen Strassen, welche diese Werte überschreiten, saniert werden, und zwar in dem Masse, als dies mit verhältnismässigen Massnahmen möglich ist. Dabei sind prioritär Massnahmen an der Quelle wie schallabsorbierende Beläge und Geschwindigkeitsbeschränkungen umzusetzen. Das Bundesgericht erachtet diese Massnahmen als wirksam und wenig kostspielig, um eine bedeutsame Reduzierung des Strassenlärms zu erreichen.