Der Gemeinderat

Gestützt auf:

  • das Reglement über das Gemeindebürgerrecht vom 2. Juli 2019 (GBüRR) (Art. 13);

beschliesst folgenden Tarif:

Ordentliches Einbürgerungsverfahren (1. und 2. Generation)

 

 

 

mind (CHF)

max (CHF)

a) Vorprüfung und Erstellung des Gemeindedossiers

100

250

b) Zusätzliche Erhebung, die von der Gemeinde durchgeführt wird

100

200

c) Staatskundekurs und dazugehörende Dokumentation

25

350

d) Anhörung, Protokoll und/oder Stellungnahme durch die Kommission

100

350

e) Prüfung und Entscheid des Gemeinderates

100

300

f) Überweisung des Dossiers an das IAEZA

50

100

g) Grundbetrag für Auslagen (Unterlagen, Telefon, Porto usw.)

20

100

h) Abschluss des Verfahrens auf Gemeindeebene

Pauschal CHF 100

i) Besondere Prüfung des Dossiers (wird die Analyse durch eine beauftragte Drittperson durchgeführt, werden die tatsächlichen Kosten verrechnet)

CHF 100/Stunde

Personen mit Schweizer Bürgerrecht (einschliesslich Freiburger Bürgerrecht)

 

 

 

mind (CHF)

max (CHF)

a) Vorprüfung und Erstellung des Gemeindedossiers

100

200

b) Bericht der Allgemeinen Verwaltung an den Gemeinderat

100

200

c) Entscheid des Gemeinderates

100

200

d) Besondere Prüfung des Dossiers (wird die Analyse durch eine beauftragte Drittperson durchgeführt, werden die tatsächlichen Kosten verrechnet)

CHF 100/Stunde

 

Ermässigungen (Art. 13 Abs. 6 GBüRR)

 

Studierende, Lernende, Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen, AHV/IV und Sozialhilfe

ordentliche Gebühr X 1/3 (aber mindestens CHF 400)