Datenschutz
Das Freiburger Gesetz über den Datenschutz ist anwendbar (DschG; SGF 17.1).
Zweck der Datenbeschaffung
Bei Hitzewelle können bei gefährdeten Personen wie älteren Menschen Gesundheitsbeschwerden auftreten. Die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg und das Kantonsarztamt empfehlen eine regelmässige Kontaktaufnahme mit den älteren Menschen. Die Stadt Freiburg hat entschieden, diese Massnahme in ihren Hitzeaktionsplan aufzunehmen.
Bearbeitung und Bekanntgabe der persönlichen Daten
Die oben erwähnten persönlichen Angaben werden nur im Rahmen des Hitzeaktionsplans durch die Stadt Freiburg erhoben, bearbeitet und weitergegeben (www.ville-fribourg.ch/de/hitzwelle).
Die erhobenen persönlichen Angaben werden der Spitex des Gesundheitsnetzes Saane weitergegeben, die den Auftrag für die Kontaktaufnahme per Telefon und allfällige Hausbesuche erhalten hat.
Die Bekanntgabe der persönlichen Daten an die Spitex des Gesundheitsnetzes Saane erfolgt nur, wenn die betroffene Person zugestimmt hat (Art. 10 Abs. 1 Bst. c DschG). Das Gleiche gilt für die Kontaktpersonen.
Wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten und der Daten Ihrer Kontaktpersonen an die Spitex des Gesundheitsnetzes Saane im Rahmen des Hitzeaktionsplans einverstanden sind, dann kreuzen Sie bitte die entsprechenden Felder an.
Aufbewahrung der persönlichen Daten
Den betroffenen Personen steht es frei, zu jedem Zeitpunkt von der Stadt Freiburg die Löschung ihrer persönlichen Daten aus dem Dossier, das im Rahmen des Hitzeaktionsplans erstellt wurde, einzufordern. Das Gleiche gilt für die Kontaktperson.