Beschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang von Strassen
Wussten Sie, dass...
Sie als Grundeigentümer/in und gemäss dem kantonalen Mobilitätsgesetz (MobG) die Bepflanzungen entlang öffentlicher Straßen so geschnitten werden müssen, dass sie den Verkehr nicht behindern und die Sicht nicht einschränken?
Alle Äste von Bäumen oder Sträuchern, die über den Rand einer Route der sanften Mobilität oder eines Trottoirs hinausragen, bis zu einer Höhe von 3 m über dem Boden beschnitten werden. Zudem sind alle Äste, die über den Fahrbahnrand einer Strasse hinausragen, bis zu einer Höhe von 4,5 m ab Fahrbahn zu entfernen (Art. 135 Abs. 1 MobG). Dies gilt auch für jegliche Vegetation, die Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung und die Sichtbarkeit an Kreuzungen und Zufahrten beeinträchtigt.
Weitere Details finden Sie auf der Webseite Stadtgärterei.
Stadt Freiburg
Stadtgärtnerei
Allée du Cimetière 3
1700 Freiburg
026 351 70 15