Vermietung von Sportanlagen und Gemeindesaal
Die Sportanlagen stehen vorrangig Sportclubs mit Statuten zur Verfügung, die einem kantonalen oder nationalen Verband angeschlossen sind.
Die Vorverkaufszahlen müssen mindestens 45 Tage vor dem Veranstaltungsdatum beim Amt für Sport eingehen.
Der durch das Amt für Sport ausgestellte Vertrag muss ordnungsgemäss unterzeichnet zurückgeschickt werden, damit Sie zur Nutzung der Sportanlagen berechtigt sind. Bitte konsultieren Sie das Reglement für die Nutzung der Sportanlagen (PDF), bevor Sie beim Sportamt unter Verwendung des Mietformulars ein Gesuch stellen.