Beistandschaftsamt für Erwachsene

Da viele Dienstleistungen auch auf Entfernung erbracht werden können (per Telefon oder auf curatelles [at] ville-fr [.] ch (elektronischem Weg)), so wird empfohlen, sich zuerst an diese Lösung auf Distanz zu halten, statt vor Ort zu erscheinen. 

Ab sofort ist der Zugang zum Beistandschaftsamt nach Terminsprache :

  • telefonisch unter 026 351 77 00
  • per curatelles [at] ville-fr [.] ch (e-mail)
  • oder per Post möglich

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Das Beistandschaftsamt für Erwachsene ist administrativ der Sozialdirektion der Stadt Freiburg unterstellt.

Vollständige Öffnungszeiten
Heute, Mittwoch, 27. September

Von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.45 bis 16.00 Uhr geöffnet (per Telefon erreichbar von 08:30 bis 11:30 und von 14:00 bis 16:00)
Donnerstag, 28. September: von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.45 bis 16.00 Uhr geöffnet (per Telefon erreichbar von 08:30 bis 11:30 und von 14:00 bis 16:00)

Reguläre Öffnungszeiten
Montag 8.00-11.30 Uhr, 13.45-16.00 Uhr per Telefon erreichbar von 08:30 bis 11:30 und von 14:00 bis 16:00
Dienstag 8.00-11.30 Uhr, 13.45-16.00 Uhr per Telefon erreichbar von 08:30 bis 11:30 und von 14:00 bis 16:00
Mittwoch 8.00-11.30 Uhr, 13.45-16.00 Uhr per Telefon erreichbar von 08:30 bis 11:30 und von 14:00 bis 16:00
Donnerstag 8.00-11.30 Uhr, 13.45-16.00 Uhr per Telefon erreichbar von 08:30 bis 11:30 und von 14:00 bis 16:00
Freitag 8.00-11.30 Uhr, 13.45-16.00 Uhr per Telefon erreichbar von 08:30 bis 11:30 und von 14:00 bis 16:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
27.09.2023 Geschlossen
01.11.2023 Geschlossen Allerheiligen
08.12.2023 Geschlossen Maria Empfängnis
25.12.2023 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2023 Geschlossen Stephanstag
01.01.2024 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2024 Geschlossen Berchtoldstag
Mandat

Es wird tätig im Auftrag des Friedensgerichts des Saanebezirks (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) und zu Gunsten der Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Freiburg haben. Die Beistände (SozialarbeiterInnen), die  von dem Beistandschaftsamt angestellt sind, geben dem Friedensgericht Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab, indem sie jährlich den Rechnungsabschluss und einen Bericht über jede von ihnen betreute Person abgeben.

Ein Mandat wird dem Beistandschaftsamt erteilt, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu regeln oder jemanden zu finden, um sie dabei zu unterstützen.
Das Beistandschaftsamt kann beauftragt werden, zu Gunsten aller Bevölkerungsgruppen tätig zu sein. Sein Auftrag bezieht sich aber im Wesentlichen auf die erwachsene Bevölkerung (der Schutz der Minderjährigen ist Aufgabe des Jugendamtes des Kantons Freiburg). Es kann aber auch herbeigezogen werden, um gewisse spezifische Aufträge zu Gunsten von Minderjährigen wahrzunehmen (Beistandschaft bei der Ermittlung der Vaterschaft, Vertretungsbeistandschaft im Falle eines Interessenskonflikts mit dem gesetzlichen Vertreter).

Die Hilfe, welche das Beistandschaftsamt leistet, hängt von der Natur und vom Umfang des erteilten Auftragstyps ab (Begleitbeistandschaft, Vertretungsbeistandschaft, Vermögensverwaltung, Mitwirkungsbeistandschaft oder eine umfassende Beistandschaft). Diese Hilfe hängt auch von den Fähigkeiten ab, über welche die betroffene Person noch verfügt. In gewissen Fällen kann sich das Beistandschaftsamt somit auf die Vermögensverwaltung und administrative oder gerichtliche Schritte beschränken. Je nach Bedürfnis (Organisation der Aufnahme in ein Heim, Hauspflegerinnen anstellen, regelmässige Begleitung bei der ärztlichen Betreuung, usw…) bietet das Beistandschaftsamt eine umfassendere persönliche Begleitung der betreuten Person an. Je nach erteiltem Auftrag kann es vorkommen, dass der Beistand im Interesse der betroffenen Person auch gegen deren Willen handeln muss.

Personen, die zusätzliche Auskünfte wünschen, können sich an das Friedensgericht ihres Wohnortes wenden, welches ihnen die gewünschten Informationen erteilen wird.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, welche die Kompetenz hat, Massnahmen zu Gunsten von in der Stadt Freiburg wohnhaften Personen anzuordnen, ist das Friedensgericht des Saanebezirks, Chorherrengasse 1, Postfach 1639, 1701 Freiburg.

Adressen der Friedensgerichte des Kantons Freiburg

Friedensgericht des Saanebezirks
Chorherrengasse 1
1700 Fribourg
026 305 86 00
JPSarine [at] fr [.] ch (JPSarine[at]fr[dot]ch)

Friedensgericht des Sensebezirks
Schwarzseestrasse 5
Postfach 37
1712 Tafers
026 305 86 70
FGSense [at] fr [.] ch (FGSense[at]fr[dot]ch)

Justice de paix de l'arrondissement de la Gruyère
Rue de l'Europe 10
Postfach
026 305 86 40
JPGruyere [at] fr [.] ch (JPGruyere[at]fr[dot]ch)

Friedensgericht des Seebezirks - Justice de paix de l'arrondissement du Lac
Freiburgstrasse 69
Postfach 76
026 305 86 60
FGSee [at] fr [.] ch (FGSee[at]fr[dot]ch) ou JPLac [at] fr [.] ch (JPLac[at]fr[dot]ch)

Justice de paix de l'arrondissement de la Broye
Avenue de la Gare 111
1470 Estavayer-le-Lac
026 305 86 20
JPBroye [at] fr [.] ch (JPBroye[at]fr[dot]ch)

Justice de paix de l'arrondissement de la Glâne
Rue des Moines 58
1680 Romont
026 305 86 30
JPGlane [at] fr [.] ch (JPGlane[at]fr[dot]ch)

Justice de paix de l'arrondissement de la Veveyse
Ch. du Château 11
1618 Châtel-Saint-Denis
026 305 86 80
JPVeveyse [at] fr [.] ch (JPVeveyse[at]fr[dot]ch)