Unterstützung für künstlerische Forschung und Entwicklung

Ausschreibung: Residenzen für künstlerische Forschung 2024

Die Ausschreibung für die Residenzen 2024 ist eröffnet. Dieses Jahr finden die Residenzen in La Tour vagabonde, in La Spirale, in der Kunsthalle Friart sowie im Studio vom Theater Equilibre und in L'Atelier statt.

Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie in der Ausschreibung. Die Bewerbungen sind bis zum 15. Oktober 2023 einzureichen.

Das Kulturamt möchte die Forschung und die künstlerische Entwicklung fördern und unterstützen, um diese Phase, die jeder kulturellen Produktion innewohnt, aufzuwerten. In Zusammenarbeit mit kulturellen Institutionen der Stadt bietet sie daher ein System von Forschungsresidenzen an, das den Bedürfnissen von Kunstschaffenden und Kulturschaffenden gerecht werden soll:

  • Bereitstellung von professionnellen Arbeitsräume 
  • eine anständige Entlohnung (inkl. berufliche Vorsorge)

Kulturschaffende können zwischen zehn und dreissig Tagen in einer kulturelle Partnerinstitutionen der Stadt verbringen. Ziel ist es, ohne Produktionsdruck verschiedene Experimente durchführen zu können, um ihre künstlerischen Praktiken zu erforschen und zu vertiefen. Die Kunstschaffenden haben auch die Möglichkeit, eine öffentliche Veranstaltung anzubieten, um die Forschungsarbeit, die mit ihrem Beruf verbunden ist, zu präsentieren und zu fördern.

Das Künstlerstatut neu definieren

Diese Residenzen knüpfen an die Massnahmen an, die während der COVID-19-Pandemie eingeführt wurden, als die schwierigen Lebensbedingungen zahlreicher Kulturschaffenden und Selbstständigen im Kultursektor ins Rampenlicht rückten. Ausgehend von dieser Feststellung möchte die Stadt Freiburg ihre Unterstützung für das Kulturmilieu und die Künstlerinnen und Künstler auch in Zukunft weiterführen. In diesem Rahmen werden die ausgewählten Künstler:innen für ihre Forschungsarbeit bezahlt (einschliesslich Beiträge an die Sozialversicherungen). Dabei orientiert sie sich an den Überlegungen, die derzeit von verschiedenen öffentlichen Körperschaften und Dachverbänden zum Status der Künstlerinnen und Künstler angestellt werden. 

In diesem Rahmen erhalten die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler einen professionellen Arbeitsraum und eine Vergütung während ihrer Residenzzeit (einschliesslich Sozialversicherungsbeiträge).

Die Residenzen für künstlerische Forschung  werden einmal pro ausgeschrieben. Wenn Sie über die nächsten Ausschreibungen informiert werden möchten, abonnieren Sie den Newsletter.

Diese Massnahme ergänzt die seit vielen Jahren angebotenen Künstlerresidenzen im Ausland.

Ausgewählte Künstler:innen 2023
Kunstschaffende Künstlerische Sparte(n) Gastgebende Institution
Rebecca Solari und Pascal Stoll
(Crème solaire)
Musik Fri-Son
Délia Krayenbühl Tanz Fri-Son
Baptiste Janon, Nuno Dionisio und Florian Pittet Filmkunst Le Bilboquet
David Labanca Physical Theater, Tanz Le Bilboquet
Joséphine de Weck (Opus 89) und Saghar Hosseinpour Theater, Tanz Le Bilboquet
Laura Perez Zirkus Le Bilboquet
Mélanie Gobet Tanz, Performance Art Le Nouveau Monde

Fanny Delarze, Danaé Clozza, Esther Tellenbach und Clément Rothen
(Orchestre vaginal)

Performance Art, Klangforschung Le Nouveau Monde
Cédric Blaser Musik Bruit Rose
Fabiano Laghi und Eliot Harris Klangforschung Bruit Rose
Melanie Meystre Performanz, Klangforschung Bruit Rose
MinReCuliao, Matteo Tonon, Maël Dupraz und Noam Viladoms Digitalkunst, interdisziplinär Bruit Rose
Maxime Cosandey, Loïse Bachem und Valentin de Montmollin
(Paksaaf Dotrchaaf)
Musik Bruit Rose
Kulturelle Partnerinstitution

Im Jahr 2023 sind die kulturellen Partnerinstitutionen : Le Nouveau MondeBruit RoseLe Bilboquet und Fri-Son

Für das Jahr 2024 nehmen diese kulturellen Partnerinstitutionen ans Projekt teil: La Tour vagabonde, La Spirale, Kunsthalle Friart, la Fondation Equilibre et Nuithonie et L'Atelier.

Bewerbungsunterlagen

Die Residenzen stehen Kunstschaffenden und Künstlerkollektiven offen, die ihren Wohnsitz in Freiburg haben oder enge Beziehungen zu Kulturkreisen der Stadt pflegen. Alle künstlerischen Disziplinen sind willkommen. Die Auswahlkriterien berücksichtigen insbesondere die Karriere und den künstlerischen Ansatz der Kunstschaffenden, die formellen und konzeptuellen Eckdaten des Forschungsprojekts und die Bedeutung für die Kunstschaffenden, in diesem Rahmen eine Residenz in Anspruch nehmen zu können.

Inhalt des Dossiers:

  • Präsentation des künstlerischen Forschungsprojekts (maximal 3 Seiten)
  • Lebenslauf und künstlerische Biografie(n) der Bewerber:innen
  • Zeitraum und Anzahl der geplanten Residenztage
  • Schätzung der Gesamtvergütung der Künstler:innen und der allfälligen externen Begleitung (Ton-, Licht-, Video- oder andere Ingenieure, externe Expertise usw.)
  • Allfälliger Vorschlag für einen der Öffentlichkeit zugänglichen Kontaktpunkt

Die Bewertung erfolgt durch eine Jury bestehend aus Mitgliedern des Kulturamts, Vertreter:innen der betroffenen Institutionen und Fachleuten aus dem Kulturbereich.

Modalitäten der Residenzen
  • Die Dauer der Residenzen kann zwischen 10 und 30 Tagen pro Forschungsprojekt betragen und ist im Bewerbungsdossier anzugeben. Wird das Projekt ausgewählt, werden die Daten der Residenz zwischen der Institution und den residierenden Kunstschaffenden vereinbart. Es besteht auch die Möglichkeit, die Residenztage auf mehrere Zeiträume im Jahr zu verteilen.
  • Die Kunstschaffenden werden von den Partnerinstitutionen entlöhnt, wobei die Stadt Freiburg die Bezahlung übernimmt (das Bruttogehalt und den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge). Der Tageslohn beträgt CHF 200.– brutto pro Person (maximal drei entlöhnte Personen pro Residenztag). Dieselbe Art der Unterstützung ist auch für Kunstschaffende mit dem Status der Selbständigkeit vorgesehen.

    Die Beschränkung auf drei Entlöhnte pro Residenztag umfasst auch eine allfällige externe Unterstützung, welche die Kunstschaffenden benötigen.

  • Die Partnerinstitutionen wechseln von Jahr zu Jahr.