Ausserordentliche Subventionen

Gemeinsames Portal

Ab dem 20. Mai 2025 betreibt die Stadt Freiburg zusammen mit dem Staat Freiburg, der Agglomeration Freiburg, der Stadt Bulle, Option Gruyère und der kantonalen Kommission der Loterie Romande ein gemeinsames Portal für Subventionsgesuche für kulturelle Aktivitäten. Diese Lösung ist das Ergebnis einer eingehenden Konsultation und soll die administrativen Verfahren vereinfachen, indem sie es den Kulturschaffenden ermöglicht, ein einziges Gesuch bei mehreren Fördereinrichtungen einzureichen. Ziel ist es, den Zugang zu Subventionen zu erleichtern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Was sind ausserordentliche Subventionen?

Ausserordentliche Subventionen sind punktuelle Unterstützungen, die die Stadt Freiburg jedes Jahr für kulturelle Projekte und Aktivitäten in Bereichen wie Musik, Theater, Tanz, Zirkus, visuelle Kunst usw. vergibt.

Wer kann davon profitieren?

Die ausserordentlichen Subventionen richten sich an kulturelle Institutionen und lokale Vereine (wie Laienchöre, Blaskapellen, Theatergruppen usw.) sowie an nicht professionelle Kulturschaffende der Stadt Freiburg. Die Institutionen oder Personen müssen einen eindeutigen Bezug zur Stadt Freiburg haben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Subventionsgesuche sind über unser gemeinsames Gesuchsportal an die Kulturkommission zu richten.

Wenn Sie für Ihr Subventionsgesuch Unterstützung benötigen, können Sie sich für eine kostenlose Beratung an Bénévolat Fribourg Freiburg oder den Verein BURO wenden.

Kriterien und Gewährungsbedingungen
  • Das Gesuch um eine ausserordentliche Subvention ist mindestens drei Monate vor Beginn des Projekts oder der geplanten Aktivität beim Amt für Kultur einzureichen.
  • Die Unterstützung wird vorrangig für nicht professionelles und/oder laienhaftes Kulturschaffen auf Gemeindegebiet gewährt.
  • Der Hinweis auf die Unterstützung durch die Stadt Freiburg muss in Form eines Logos auf sämtlichem Werbematerial (Einladungskarten, Programme, Plakate, Flyers usw.) aufgeführt sein.
  • Die kulturelle Veranstaltung muss auf dem Gemeindegebiet der Stadt Freiburg stattfinden.
  • Die Aktivität muss einen eindeutigen Bezug zu Freiburg haben.
  • Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit (Preis, Datum, Dauer, Vermittlung) wird evaluiert.
​​​​​​​Vorgehen und einzureichende Unterlagen

Für jedes Gesuch um eine ausserordentliche Subvention muss mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein vollständiges Dossier über das gemeinsame Gesuchsportal eingereicht werden.

Die Subventionsgesuche werden von der Kulturkommission alle drei Monate bearbeitet. Nachstehend finden Sie die Fristen für die Einreichung der Gesuche:

Einreichung des GesuchsSitzung der Kulturkommission
14. Februar 202513. März 2025
16. Mai 202511. Juni 2025
22. August 202518. September 2025
14. November 202510. Dezember 2025

Sie können jederzeit ein Dossier einreichen. Eine Einreichung vor dem angegebenen Datum, z. B. am 14. Februar 2025 garantiert Ihnen, dass Ihr Dossier spätestens am entsprechenden Datum, in diesem Fall am 13. März 2025, der Kulturkommission vorgelegt wird.

Das Gesuch muss mindestens folgende Elemente enthalten:

  • eine Beschreibung des Projektträgers (Kunstschaffende, Verein usw.)
  • eine Präsentation des Projekts oder der geplanten Aktivität, einschliesslich eines Zeitplans, der Veranstaltungsdaten und des vollständigen Programms
  • ein detailliertes Budget und ein Finanzierungsplan (gemäss diesem Muster)
  • die Jahresrechnung und die Bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
  • Adresse und Bankverbindung.
Formular zur Beantragung von Subventionen

Bitte reichen Sie Ihr Subventionsgesuch über das gemeinsame Gesuchsportal ein. Das Portal ermöglicht es Ihnen, Ihr Gesuch bei mehreren Förderorganen gleichzeitig einzureichen. Ausserdem sind alle erforderlichen Elemente für Ihr Gesuch ersichtlich.

Prüfung der Gesuche

Die Gesuche um eine ausserordentliche Subvention werden von den Mitgliedern der Kulturkommission geprüft, ein Beratungsgremium des Gemeinderats unter dem Vorsitz des für die Kultur zuständigen Gemeinderats. Die Kulturkommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kultur und der politischen Parteien zusammen und wird zu Beginn jeder Legislatur gebildet. Sie ist administrativ dem Kulturamt angegliedert und arbeitet gemäss dem «Reglement betreffend die Förderung der kulturellen Aktivitäten der Gemeinde und die Kulturkommission der Stadt Freiburg» vom 27. April 2010 und dessen Anhang «La répartition des rôles entre Etat, agglomération, associations de communes et communes en matière de promotion culturelle dans le canton de Fribourg» (nur auf Französisch).

Die Kulturkommission tritt viermal pro Jahr zusammen (in der Regel im März, Juni, September und im Dezember).