Ab 1. Dezember ist die erste Stunde Parkieren gratis

In wenigen Wochen wird in der Stadt Freiburg während der ersten Stunde gratis parkiert. Nachdem die kantonale Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) im September grünes Licht gegeben hat, legte der Gemeinderat das Einführungsdatum unter Beachtung der angekündigten Frist von zwei Monaten fest.

In der Stadt Freiburg ist das Parkieren von Autos ab 1. Dezember 2025 während der ersten Stunde gratis. An diesem Datum tritt das Reglement über das Abstellen der Fahrzeuge auf öffentlichen Strassen in Kraft, das der 2024 angenommenen Volksinitiative Folge leistet.

Im Februar 2025 hiess der Generalrat die vom Gemeinderat vorgeschlagenen Reglementsänderungen gut. Im März wurde es dem Oberamt des Saanebezirks zur Prüfung, Begutachtung und Neubeurteilung eingereicht, das es im April ablehnte. Das einige Tage darauf der RIMU übermittelte Reglement wurde im September vom Kanton genehmigt. Wie vom Gemeinderat angekündigt erwies sich eine Frist von zwei Monaten als notwendig, um die technischen Anpassungen der Parkuhren und der Parkapps vorzunehmen.

Mit einigen Ausnahmen gilt die Gratisstunde für alle ausschliesslich öffentlich genutzten Parkplätze. So fallen beispielsweise die Parkplätze in der unmittelbaren Umgebung des Bahnhofs nicht in den Geltungsbereich der Gratisstunde, da sie weiterhin ihren Zweck erfüllen sollen, sprich als Kiss-and-Ride-Parkplätze dem Bringen und Abholen von Personen dienen.

Dem Wunsch des Initiativkomitees entsprechend beginnt die Gratisstunde bei jedem Abstellen des Fahrzeugs wieder von vorne. Die Gratisstunde beginnt nach der Erfassung des Nummernschilds des Fahrzeugs an der Parkuhr oder in der App durch die Automobilistinnen und Automobilisten. Die maximale Parkdauer von zwei bis drei Stunden gilt auch nach dem 1. Dezember weiter abhängig von der Zone. Wie bereits heute bleibt das Nachzahlen verboten. Die Umsetzung des neuen Reglements führt ausserdem dazu, dass das kostenlose Parkieren zwischen 12 und 13 Uhr wegfällt.

Die neue Regelung für die Taxistellplätze tritt ebenfalls am 1. Dezember 2025 in Kraft.