Schulärztlicher Dienst
Das Amt für Schule, Kinder und gesellschatflichen Zusammenhalt hat die Aufgabe, die Gesundheitsprävention bei den Kindern ab ihrem Eintritt in die obligatorische Schule sicherzustellen. Die Gesundheit wird in den öffentlichen Schulen geplant und sowie in Zusammenarbeit mit den pädagogischen Teams behandelt.
Die Kontaktdaten der einzelnen Fachgebiete und eine Beschreibung der angebotenen Leistungen finden Sie auf dieser Seite.
Schulpsychologischer Dienst
Organisation: Regionaler Schuldienst des Heilpädagogischen Institutes der Universität Freiburg
Der schulpsychologische Dienst nimmt Abklärungen, Behandlungen und Beratungen bei Schul- und Verhaltensproblemen und Erziehungsschwierigkeiten auf Kindergarten-, Primar- und Orientierungsstufe vor. Er macht Vorschläge für die schulische Laufbahn und führt Einschulungsabklärungen durch.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern, nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Lehrperson, an die Direktion des Regionalen Schuldienstes. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Abklärungen und Unterstützungsmassnahmen sind für alle Kinder unentgeltlich. Deutschsprachige Fachpersonen betreuen die Kinder der deutschsprachigen Abteilung.
- Marion Kabongi Mail: marion [.] kabongi [at] edufr [.] ch (marion[dot]kabongi[at]edufr[dot]ch)
Montag: Jura - Schulhaus
Dienstag: Vignettaz-Schulhaus: 026 352 92 60
- Elena Tanase Mail: elena [.] tanase [at] edufr [.] ch (elena[dot]tanase[at]edufr[dot]ch)
Montag: Schönberg: 026 352 92 57
Dienstag und Mittwoch: Bürgerspital
Schulärztlicher Dienst
Gesundheitskontrollen
Der Schulärtzliche Dienst begleitet Kinder und Jugendliche (1H-11H) der Stadt Freiburg in allen Fragen der körperlichen und psychosozialen Gesundheit und hat zum Ziel Probleme, welche die Bildung und Entwicklung hemmen, frühzeitig zu erkennen.
Neu findet die erste obligatorische Untersuchung im Vorschulalter statt, dh. kurz vor Eintritt in die 1. HarmoS. Der Schulärztliche Dienst informiert die Eltern über diese Kontrolle, welche durch die Kinderärztin oder den Kinderarzt durchgeführt wird. Bei Bedarf kann der schulärztliche Dienst die Eltern an Fachpersonen weiterleiten, falls diese noch keine Kinderärztin oder keinen Kinderarzt gefunden haben.
Primarschulklassen und Kindergärten
Der Schulärztliche Dienst organisiert regelmässig Sprechstunden des Pflegefachpersonals in den Schulen, damit alle Schülerinnen und Schüler eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung erhalten können. In einem vertraulichen Rahmen finden die Schülerinnen und Schüler ein offenes Ohr für ihre Anliegen in Bezug auf ihre körperliche und psychosoziale Gesundheit.
Impfungen
Die Impfungen werden gemäss dem Impfplan des Bundesamtes für Gesundheit (sowie den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie gemacht. Alle Impfungen werden nur mit dem Einverständnis der Eltern verabreicht.
Leistungen des schulärztlichen Dienstes für Kindergärten und Primarschulklassen | ||||||||
Früherkennungsaktionen und Gesundheitsprävention: Auf Anfrage der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und Lehrpersonen | 1H | 2H | 3H | 4H | 5H | 6H | 7H | 8H |
| Wachstumskontrolle (Gewicht/Grösse/Postur) | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Kontrolle des Sehvermögens und des Gehörs | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Allgemeine Gesundheitskontrolle, Nachholimpfungen | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Gesundheitskontrollen für Kinder, welche neu zugezogen sind | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Interventionen in den Klassen (Schlaf, Ernährung, Bildschirme, Mobbing, Entspannung, Infektionserkrankungen, Stress, usw.) | x | x | x | x | x | x | x | x |
| Obligatorischer vorschulischer Gesundheitscheck (wenn kein Kinderarzt, keine Kinderärztin vorhanden) | x | x | ||||||
Orientierungsschulen
Eine obligatorische Gesundheitskontrolle wird für alle Schülerinnen und Schüler der 9H angeboten. Diese kann von einem Privatarzt oder vom Schulärtzlichen Dienst durchgeführt werden. Die Kontrolle beinhaltet ein Gespräch bezüglich der psychosozialen Gesundheit und eine klinische Untersuchung. Durch eine regelmässige Präsenz in den Orientierungsschulen, bietet der Schulärztliche Dienst folgende Leistungen an:
| Leistungen des schulärztlichen Dienstes in den Orientierungsschulen | ||
| 9H | Obligatorische Gesundheitskontrollen: Gewicht, Grösse, Blutdruck, Sehtest, Rückenuntersuchung, sowie die Thematisierung der Lebensgewohnheiten | Pflegefachfrauen oder Ärztin des Schulärztlichen Dienstes |
| 9H | Impfungen für Hepatitis B und Humane Papillomaviren (HPV) | Pflegefachfrauen oder Ärztin des Schulärztlichen Dienstes |
| 10H | Nachholimpfungen für Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, sowie für Masern, Mumps und Röteln | Pflegefachfrauen oder Ärztin des Schulärztlichen Dienstes |
| 9H-10H-11H | Gesundheitskontrollen auf Anfrage der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und der Lehrpersonen | Pflegefachfrauen oder Ärztin des Schulärztlichen Dienstes |
Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung
Während dem ganzen Schuljahr bietet der schulärztliche Dienst ausserschulische Aktivitäten betreffend die Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung an. Es handelt sich um Ateliers zu Yoga, Selbstverteidigung. Die Eltern können Ihre Kinder über diese Platteform Willkommen | SmartPack | Syslog anmelden oder direkt mit dem Schulärzlichen Dienst Kontakt aufnehmen medecine [.] scolaire [at] ville-fr [.] ch (medecine[dot]scolaire[at]ville-fr[dot]ch)
Auf Anfrage der Lehrpersonen bieten wir Interventionen in den Klassen zu folgenden Themen an:
- Sensibilisierung zur Übertragung von Krankheitserregern inkl. Händewaschen auf spielerische Art und Weise
- Atelier in welchem der Stress, Angstzustände und Panikattacken thematisiert und Werkzeuge zur besseren Kontrolle erlernt werden
- Atelier Schlaf: Tipps rund ums Thema Schlaf und um besser schlafen zu können
- Entspannung und Ruhe
- Ernährung, bspw. gesunde Pausen
Referenzpersonen
Elisabeth Cotting
Primarschule: Jura französich A-B / Bourg
Orientierungsschule: CO Belluard
Telefon: 026 351 73 08
Email: elisabeth [.] cotting [at] ville-fr [.] ch (elisabeth[dot]cotting[at]ville-fr[dot]ch)
Laura Moser
Primarschule: Villa Thérèse / Schoenberg französich und deutsch / Auge
Orientierungsschule: CO Jolimont
Telefon: 026 351 73 25
Email: laura [.] moser [at] ville-fr [.] ch (laura[dot]moser[at]ville-fr[dot]ch)
Ashleen Lugon-Moulin
Primarschule: Pérolles
Orientierungsschule: CO Pérolles
Telefon: 026 351 73 53
Email: ashleen [.] lugon-moulin [at] ville-fr [.] ch (ashleen[dot]lugon-moulin[at]ville-fr[dot]ch)
Rosanna Petrulli
Primarschule: Jura deutsch
Orientierungsschule: DOSF
Telefon: 026 351 73 29
Email: rosanna [.] petrulli [at] ville-fr [.] ch (rosanna[dot]petrulli[at]ville-fr[dot]ch)
Sylvia Habermayr
Primarschule: Vignettaz französich und deutsch / Neuveville
Telefon: 026 351 73 24
Email: sylvia [.] habermayr [at] ville-fr [.] ch (sylvia[dot]habermayr[at]ville-fr[dot]ch)
Dre Tina Huber-Gieseke
Schulärztin und Beratung der Pflegefachfrauen im komplexen Fällen
Telefon: 026 351 73 20
Email: tina [.] huber-gieseke [at] ville-fr [.] ch (tina[dot]huber-gieseke[at]ville-fr[dot]ch)
Schulärtzlicher Dienst ♿︎
Spitalgasse 2
1700 Freiburg
Büro 419 - 2.Stock, Eingang beim Parking des Bürgerspital.
026 351 73 22
medecine [.] scolaire [at] ville-fr [.] ch (medecine[dot]scolaire[at]ville-fr[dot]ch)
Schulzahnärtzlicher Dienst
Jährliche Zahnkontrolle
Die Zähne aller Kinder werden jedes Jahr kostenlos in der Schule kontrolliert. Die Zahnkontrolle wird in der Schule, in einem zu einer mobilen Klinik umgerüsteten Bus durchgeführt. Die Kontrollen werden mit dem Schulzahnpflegedienst (SZPD) organisiert.
Was, wenn Ihr Kind zu einer anderen Zahnärztin oder einem anderen Zahnarzt geht?
Wenn Ihr Kind zu einer privaten Zahnärztin oder einem privaten Zahnarzt geht, müssen Sie sie/ihn bitten, ein Attest auszufüllen. Der Attest ist ab Ausstelldatum ein Jahr gültig. Das Attest ist der Lehrperson Ihres Kindes vor dem Datum abzugeben, das auf dem in der Klasse erhaltenen Formular steht.
Wer zahlt?
Die Stadt zahlt die Zahnkontrollen:
- mit dem SZPD in der Schule,
- bei privaten Zahnärzten/Zahnärztinnen.
Wenn Sie der Lehrperson keinen Attest abgeben, werden die Zähne Ihres Kindes in der mobilen Klinik des SZPD kontrolliert.
Im 11. Schuljahr (Ende der obligatorischen Schulzeit)
Am Ende der Orientierungsschule erhalten die Schülerinnen und Schüler einen Gutschein für eine kostenlose Kontrolle bei einer Zahnärztin/einem Zahnarzt, die/der der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) angehört.
Richtig Zähne pflegen lernen
Die Stadt Freiburg und das SZPD wollen den Kindern helfen, gesunde Zähne zu haben.
In der Schule gibt es Kurse, in denen:
- die Kinder lernen, die Zähne richtig zu putzen,
- die Kinder lernen, was man essen soll, um die Zähne zu schützen.
Die Kurse werden von ausgebildeten Dentalhygieniker/innen gegeben. Sie helfen, Karies zu verhindern und das ganze Leben lange gesunde Zähne zu haben..
-> Tipps für optimales Zähneputzen
Finanzhilfe der Gemeinde für Zahnbehandlungen (Artikel 3)
Die Gemeinde kann mithelfen, die Zahnbehandlung zu bezahlen. Dies wird in einem Reglement geregelt. Diese Beihilfe ist für Familien, die wenig Geld haben. Sie hängt von einer Einkommenstabelle ab, die die Gemeinde beschliesst.
Die Beihilfe wird nach dem Abzug der Beiträge von Versicherungen und anderen Fachstellen berechnet.
Die Beihilfe wird gewährt für Behandlungen:
- des Schulzahnpflegedienstes
- oder einer anderen Zahnärztin bzw. Zahnarzt, wobei nur so viel bezahlt wird, wie die Behandlung des Schulzahnpflegedienstes kostet.
Um zu berechnen, wie viel die Gemeinde zahlt, verwendet sie den Tarif des Schulzahnpflegedienstes.
Zahnspangen (Zahnregulierung) werden von der Gemeinde nicht bezahlt.
So beantragen Sie eine Finanzhilfe für die Zahnbehandlung Ihres Kindes
Sie können Geld beantragen für:
- die jährliche Zahnkontrolle
- oder andere Behandlungen beim Schulzahnpflegedienst (SZPD) oder bei einer privaten Zahnärztin/einem privaten Zahnarzt.
Wer wird unterstützt?
Nur Familien mit wenig Geld können diese Beihilfe erhalten.
Die Gemeinde prüft, wie hoch das Einkommen Ihrer Familie ist.
Sie verwendet eine Einkommenstabelle, um zu entscheiden, ob Sie Anspruch auf eine Beihilfe haben.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen:
- eine E-Mail senden oder
- mit dem Sekretariat des Amts für Schule, Kinder und gesellschaftlichen Zusammenhalt (026 351 73 04 / ecoles [at] ville-fr [.] ch (ecoles[at]ville-fr[dot]ch)) einen Termin abmachen.
Welche Dokumente müssen Sie mitbringen?
- Eine Kopie Ihrer Identitätskarte
- Die Rechnung oder den Kostenvoranschlag der Zahnbehandlung
- Die Versichertenkarte Ihres Kindes
- Die letzte Steuerrechnung (auch «Steuerbescheid» genannt)
Und dann?
Wenn wir alle Dokumente erhalten haben:
• Prüft das Amt Ihren Antrag.
• Sie werden anschliessend informiert, ob sie eine Finanzhilfe erhalten oder nicht.
Logopädischer und Psychomotorischer Dienst
Organisation: Regionaler Schuldienst des Heilpädagogischen Institutes der Universität Freiburg.
Die Fachperson der Logopädie untersucht Kinder mit sprachlichen Störungen und leitet nötigenfalls eine Sprachtherapie ein. Dies gilt sowohl für die schriftliche als auch die mündliche Sprache. Ferner führt die Fachperson im Auftrag der Schulbehörden und in Zusammenarbeit mit den Kindergärtnerinnen Reihenabklärungen zur Früherfassung von Sprachstörungen durch.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern, nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Lehrperson, an die Direktion des Regionalen Schuldienstes. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Abklärungen und Unterstützungsmassnahmen sind für alle Kinder unentgeltlich. Deutschsprachige Fachpersonen betreuen die Kinder der deutschsprachigen Abteilung.
Psychomotorischer Dienst
Organisation: Regionaler Schuldienst des Heilpädagogischen Institutes der Universität Freiburg
Im Rahmen des Psychomotorischen Dienstes werden Kinder mit motorischen Störungen untersucht und nötigenfalls behandelt. Die psychomotorische Therapie ist hauptsächlich bei Kindern angezeigt, welche in folgenden Bereichen Schwierigkeiten, Defizite oder Entwicklungsrückstände aufweisen: motorische Entwicklung (Geschicklichkeit, Gleichgewicht, Koordination), Wahrnehmungsentwicklung, Entwicklung des Körperschemas, Raum- und Zeitorientierung, Graphomotorik (Zeichnen und Schreiben), affektive und soziale Schwierigkeiten (Überaktivität, Unstetigkeit, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsmängel), nervöse Verspannungen.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern, nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Lehrperson, an die Direktion des Regionalen Schuldienstes. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Abklärungen und Unterstützungsmassnahmen sind für alle Kinder unentgeltlich. Deutschsprachige Fachpersonen betreuen die Kinder der deutschsprachigen Abteilung.
Unsere Broschüre (PDF)
Logopädischer und Psychomotorischer Dienst
Regionaler Schuldienst des Heilpädagogischen
Institutes der Universität Freiburg
Rue St-Pierre-Canisius 21
1700 Freiburg
026 300 77 47