Bewirtschaftung der Wälder
Die Stadt Freiburg verfügt über 152 Hektar naturbelassenem Wald und Gehölz, die zur Lebensqualität und Attraktivität der Stadt beitragen. Zum einem grossen Teil gehört diese Fläche Groupe E (28 %), der Burgergemeinde Freiburg (16 %), dem Staat Freiburg (12 %) und der Stadt Freiburg (8 %).
Um deren Erhalt zu gewährleisten, wurde der Plan de gestion des forêts et des boisés de la Ville de Fribourg (2024-2035) (Bewirtschaftungsplan der Wälder und Gehölzgruppen der Stadt Freiburg, nur auf Französisch) erstellt, der alle 12 Jahre erneuert und vom Forstingenieurbüro Nouvelle Forêt Sàrl realisiert wird. Die Geodaten können unter diesem Link konsultiert werden.
Der Bewirtschaftungsplan betrifft natürliche Wälder und Gehölzgruppen (152,14 ha), umfasst jedoch keine einzelne Bäume. Die Massnahmen zielen in erster Linie auf die Biodiversität und die Sicherheit ab. Konkret soll der Bewirtschaftungsplan die Eingriffe strukturieren, einen Zeitplan für die Arbeiten festlegen, die Kosten schätzen und Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen. Der Bewirtschaftungsplan wird auch mit dem Plan für den Pérolles-See und die kleine Saane koordiniert, der vom Amt für Wald und Natur (WNA) des Kantons Freiburg, 1. Forstbezirk, überarbeitet wurde.
Im Jahr 2024 wurde ein Waldgebiet (zwischen dem Sentier Jean-Schoch und dem Sentier Guillaume-Ritter) von 9,6 ha (von Groupe E) als Altholzinsel unter Schutz gestellt.
Allgemeine Zielsetzungen und Aufgabenbereiche
Die Hauptzielsetzung besteht in der Erhaltung der Multifunktionalität der Wälder und Gehölzgruppen. Je nach gewünschtem Tätigkeitsbereich verändern sich dann die Zielsetzungen.
- Sicherheit
- Die Sicherheit der Benutzer und der Güter sicherstellen.
- Artenvielfalt
- Die natürliche Entwicklung der Flächen, die ein guter Nährboden für die Artenvielfalt sind, ermöglichen.
- Zugang und Erholung
- Die Infrastrukturen, die den Zugang ermöglichen, unterhalten.
- Landschaft
- Die einzelnen Landschaftselemente als Teil des Stadtbildes zur Geltung bringen.
- Forstwirtschaft
- Eine nachhaltige Holzerzeugung und die Aufwertung eines einheimischen Rohstoffes begünstigen.
Bewirtschaftungsarten und Massnahmen
Der Plan für die Waldbewirtschaftung schlägt verschiedene Bewirtschaftsungsarten und Massnahmen vor:
- Oberhalb wichtiger Infrastrukturen alte Bäume entfernen und den Jungwald fördern.
- Um einen durchmischten Wald zu erhalten, der aus Bäumen unterschiedlichen Alters zusammengesetzt ist, eine stufenförmige Anlage anstreben, die der Landschaft und der Sicherheit der Infrastrukturen dienlich ist.
- Um die Vielfalt der Flora und Fauna zu fördern und die Landschaft zu verschönern, die Waldränder stufenförmig anlegen.
- Die natürliche Evolution begünstigen, indem darauf verzichtet wird, in ungenutzten Wäldern, in denen die Artenvielfalt besonders gross ist, zu intervenieren.
Die attraktiven Aussichtspunkte unterhalten.
Einen potenziellen Stadtwald festlegen, der für Erholungszwecke oder landschaftliche und städtebauliche Aspekte vorgesehen ist. Die Attraktivität dieser Wälder steigern. Dabei spielt der Sicherheitsaspekt eine wichtige Rolle.
- Den Wald durch Waldbau pflegen (Verjüngung durch stufenweisen Holzeinschlag und Pflege junger Bestände) und damit die Verjüngung fördern.
Gesetzliche Grundlage und Finanzierung
Der Bewirtschaftungsplan für die Wälder und Gehölzgruppen der Stadt Freiburg hat seine gesetzliche Grundlage in den Artikeln 53 bis 57 des kantonalen Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen. Die Stadt Freiburg stellt die Leitung und die Umsetzung sicher, allenfalls mit technischer Unterstützung des kantonalen Amtes für Wald, Wild und Fischerei, 1. Forstkreis.
Der Bewirtschaftungsplan betriff über hundert öffentliche oder private Grundstückseigentümer. Die Finanzierung wird durch die Stadt Freiburg, das Amt für Wald und Natur (WNA) und die grossen Grundbesitzer (Staat Freiburger, Burgergemeinde von Freiburg, Groupe E) gewährleistet.
Weitere Informationen
Es steht ein Waldknigge zur Verfügung.
Weitere Informationen über den Pilz Chalara fraxinea, der die Eschen befällt.