Gemeinde-Subventionen im Energie-Bereich
Die Stadt unterstützt die Immobilieneigentümer bei den Massnahmen zur energetischen Verbesserung ihres Gebäudes. Dieses Programm der Gemeinde vervollständigt die Angebote von Bund und Staat Freiburg.
Die Subventionen werden im Rahmen der verfügbaren Beiträge nach dem Prinzip «Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient» ausgerichtet.
Exemplare des Flyers mit Informationen zu diesen Subventionsmassnahmen können kostenlos subventions-energie [at] ville-fr [.] ch (bei uns bestellt werden).
Photovoltaiksolaranlagen installieren
- Beteiligen Sie sich an der Energiewende, indem Sie auf Ihrem Dach Photovoltaiksolaranlagen installieren. Die Stadt unterstützt Sie dabei finanziell. Dies geschieht in Ergänzung zu den Fördergeldern des Bundes.
Gewährter Unterstützung
- 25% des Betrages, der im Anhang 2.1 der Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (EnFv) definiert ist.
- Das entspricht ungefähr 5% der Installationskosten der Anlage.
- Der Höchstbetrag beläuft sich auf CHF 4'000.-.
Dies ist ein Angebot für Eigentümer von Gebäuden, die sich auf Gemeindegebiet befinden.
Vorgehen, um Unterstützungsbeiträge zu erhalten
- Sie holen Offerten von Unternehmen ein, die Mitglied von Swissolar sind.
- Sie übermitteln der Gemeinde das Formular für ein Unterstützungsgesuch, die Offerte des Unternehmens, das für die Ausführung der Arbeiten bestimmt wurde, sowie die Kopie der Bewilligung.
- Sie warten die Bewilligung des Unterstützungsgesuchs durch die Gemeinde ab.
- Sie sorgen für die Ausführung der Arbeiten.
- Nach Inbetriebnahme der Solaranlage übermitteln Sie der Gemeinde das Formular für die Überweisung des Unterstützungsbetrages, das Protokoll der Inbetriebnahme, einige Fotos der Anlage sowie die Rechnung des Unternehmens, welches deren Einrichtung ausgeführt hat.
Nützliche Dokumente
Sein Heizsystem optimieren
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Verringern Sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes! Die Stadt unterstützt Sie bei der Optimierung Ihres Heizkessels oder der bestehenden Wärmeverteilungssystem. Dies ermöglicht im Durchschnitt einen um 15% geringeren Energieverbrauch.
Gewährte Unterstützung
- Mehrfamilienhaus (Kategorie I): CHF 750.-
- Einfamilienhaus (Kategorie II): CHF 500.-
- Andere Kategorien: CHF 750.-
Dies ist ein Angebot für Eigentümer von Gebäuden, die sich auf Gemeindegebiet befinden.
Vorgehen, um Unterstützungsbeiträge zu erhalten
- Sie holen Offerten von Unternehmen ein, die von der Stadt akkreditierte Techniker beschäftigen.
- Sie übermitteln der Gemeinde das Formular für ein Unterstützungsgesuch sowie die Offerte des Unternehmens, das für die Ausführung der Arbeiten bestimmt wurde.
- Sie warten die Bewilligung des Unterstützungsgesuchs durch die Gemeinde ab.
- Sie sorgen für die Ausführung der Arbeiten.
- Sind die Optimierungsarbeiten erledigt, übermitteln Sie der Gemeinde das Formular für die Überweisung des Unterstützungsbeitrags, den Arbeitsrapport/die Checkliste der durch den Techniker erledigten Arbeiten sowie die Rechnung des Unternehmens, welches die Arbeiten ausgeführt hat.
Nützliche Dokumente
- Formular für das Unterstützungsgesuch (Französisch)
- Directive sur l’encouragement à l’efficacité énergétique en Ville de Fribourg (Französisch)
- Formular für die Überweisung des Unterstützungsbetrages (Französisch)
- Liste der von der Stadt Freiburg akkreditierten Techniker
Sie sind ein im Bereich der Heiztechnik tätiges Unternehmen. Möchten Sie einen oder mehrere Ihrer Unterhaltstechniker akkreditieren lassen, um Optimierungsarbeiten ausführen zu können, die von der Stadt unterstützt werden? Das ist möglich, edd [at] ville-fr [.] ch (nehmen Sie für ausführlichere Informationen rasch mit uns Kontakt auf).
GEAK® Plus
Diese Subvention wird nun vom Staat Freiburg angeboten. Für den Antrag auf Auszahlung des bereits zugesagten Gemeinde-Subvention verwenden Sie bitte das entsprechende Formular (auf Französisch).
Vorgehen
- Das Unterstützungsgesuch muss unter Verwendung des diesbezüglichen Formulars an die Gemeinde gerichtet werden. Das Formular enthält die detaillierten Informationen und gibt an, welche Unterlagen zu übermitteln sind.
- Die Gemeinde bewilligt das Gesuch oder lehnt es ab.
- Wird das Gesuch bewilligt, kann der Eigentümer mit den Arbeiten beginnen.
- Nach Beendigung der Arbeiten ersucht der Eigentümer mit Hilfe des dafür vorgesehenen Formulars um Überweisung des Unterstützungsbeitrages. Das Formular enthält die detaillierten Informationen und gibt an, welche Unterlagen der Gemeinde zu übermitteln sind.