Förderprogramm Energiewende
Stellen Sie Ihren Antrag
Alle Förderanträge werden nun auf einer eigenen Plattform gestellt.
Möchten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende leisten? Die Stadt unterstützt Sie mit folgenden Förderbeiträgen. Diese Angebote richten sich an Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Freiburg und an Eigentümer von Gebäuden, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden.
Ausführungsreglement zum Reglement für die Verwendung des Energiewendefonds
Kostenlose energetische Sanierungsberatung
Besichtigung Ihres Gebäudes durch eine von der Stadt beauftragte Fachperson zur Beurteilung der Energieeffizienz (Isolierung, Wärmeerzeugung, Belüftung usw.). Mit dem durchgeführten Gutachten erhalten Sie Empfehlungen zu möglichen energetischen Verbesserungen mit ihrer Priorität und finanziellen Grössenordnung.
Betrag: Die Stadt Freiburg übernimmt 100 %. Die Bedingungen für die Gewährung sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben.
Förderprozess über das Förderportal.
Kostenlose Solarberatung
Besichtigung Ihres Gebäudes durch eine von der Stadt beauftragte Fachperson zur Beurteilung des Solarstrompotentials und der möglichen Alternativen. Das durchgeführte Gutachten kann Ihnen helfen, bei Fachunternehmen Offerten einzuholen. Sie können die Fachperson auch bitten, Sie bei der Beurteilung der erhaltenen Offerten zu unterstützen.
Betrag: Die Stadt Freiburg übernimmt 100 %. Die Bedingungen für die Gewährung sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben.
Förderprozess über das Förderportal.
Photovoltaikmodule
Förderbeitrag für alle Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet. Er ist mit dem Bundesbeitrag Pronovo kumulierbar.
Betrag: 25 % des Bundesbeitrags, aber höchstens 4000 Franken. Bei Projekten mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch wird der Betrag verdoppelt. Die Bedingungen für die Gewährung sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben.
Förderprozess über das Förderportal.
Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: Inbetriebnahmeprotokoll der Photovoltaikanlage; Fotos der Anlage; Rechnung des Unternehmens, das die Anlage installiert hat.
Übergangsmassnahme Fernwärme
Beitrag für die Einrichtung einer Übergangslösung für die Wärmeerzeugung bis zur Zuleitung der Fernwärme. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die in einem Gebiet liegen, in dem in nächster Zeit ein Fernwärmenetz verbaut wird, und bei denen der Heizkessel ohne Verzug zu erneuern ist.
Der gewährte Betrag hängt von der thermischen Heizleistung und der Wartefrist bis zur Anbindung ans Fernwärmenetz ab, beträgt aber höchstens 6000 Franken. Die Bedingungen für die Gewährung und die Beträge sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben. Dieser Beitrag kann nicht mit jenem zum Divestment aus fossilen Energieträgern kumuliert werden.
Förderprozess über das Förderportal.
Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: Rechnung des Unternehmens, das die provisorische Installation ausgeführt hat.
Divestment aus fossilen Energieträgern
Beitrag für den frühzeitigen Ersatz Ihres fossilen Heizkessel durch eine Wärmeproduktion mit erneuerbarer Energie (Holz, Wärmepumpe, Fernwärme).
Wird für die Auswechslung eines bestehenden Heizkessels gewährt, der weniger alt als 20 Jahre, aber älter als 5 Jahre ist.
Betrag: mindestens 1000 Franken und höchstens 6000 Franken, abhängig vom Alter des Heizkessels. Die Bedingungen für die Gewährung und die Beträge sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben. Dieser Beitrag kann nicht mit der Übergangsmassnahme für die Fernwärme kumuliert werden.
Förderprozess über das Förderportal.
Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: Inbetriebnahmeprotokoll der Heizanlage; Fotos der Anlage; Rechnung des Unternehmens, das die Installation ausgeführt hat.
Optimierung Heizsystem
Beitrag für Leistungen, welche die Heizsysteme von Mehrfamilienhäusern optimieren und von Anbietern erbracht werden, die von der Stadt anerkannt sind (hydraulischer Abgleich, Lastkurve, Vor-/Rücklauftemperatur usw.).
Betrag: 1000 Franken. Die Bedingungen für die Gewährung sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben.
Förderprozess über das Förderportal.
Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: Checkliste «Manuel d’optimisation chauffage», ausgefüllt durch das Unternehmen, das die Optimierung vorgenommen hat; Rechnung des Unternehmens, das die Optimierung ausgeführt hat.
Elektrovelo / Ersatzbatterie
Beitrag für den Kauf eines neuen E-Citybikes, einschliesslich Cargobikes und Longtails, oder einer neuen Batterie. Nur gültig für Käufe in einem in der Schweiz niedergelassenen und registrierten Ladengeschäft, das bevorzugt in der Region angesiedelt ist.
Betrag: 20 % des Kaufpreises aber höchstens 300 Franken für klassische Velos und höchstens 600 Franken für Cargobikes und Longtails.
Förderprozess über das Förderportal.
Kompost
Beitrag für den Kauf einer neuen Einzelkompostanlage für zuhause (Wurmkompost, Fass, Bokashi, Silo). Nur gültig für Käufe in einem in der Schweiz niedergelassenen und registrierten Ladengeschäft, das bevorzugt in der Region angesiedelt ist.
Betrag: 25 % des Kaufpreises, aber höchstens 100 Franken.
Förderprozess über das Förderportal.
Zusätzliche Beiträge zu den kantonalen Förderbeiträgen
- Wärmedämmung. Förderbeitrag für die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Förderbedingungen gemäss kantonalen Anforderungen (Massnahme M-01).
- Solarkollektoranlage. Förderbeitrag für neue Solarkollektoranlagen auf bestehenden Gebäuden im Gemeindegebiet. Förderbedingungen gemäss kantonalen Anforderungen (Massnahme M-08).
- Verbesserung der GEAK®-Klasse. Verbesserung der GEAK®-Klasse infolge einer energetischen Sanierung. Förderbedingungen gemäss kantonalen Anforderungen (Massnahme M-10).
- Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie®-Zertifikat. Gebäudesanierung gemäss Minergie®-Standard. Förderbedingungen gemäss kantonalen Anforderungen (Massnahme M-12).
Betrag: Der Gemeindebeitrag entspricht 25 % des vom Kanton gewährten Betrags zuzüglich Aufschläge, aber höchstens 6000 Franken.
Förderprozess über das Förderportal.
Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: E-Mail des Kantons mit der Bestätigung der Konformität des Vorhabens und der Auszahlung des Förderbeitrags.
Vorgehen*
- Der Antrag muss über die dafür vorgesehene Plattform gestellt werden. Dieses enthält die zu übermittelnden Informationen und Dokumente.
- Die Stadt genehmigt das Gesuch oder lehnt es ab.
- Im Fall der Genehmigung können die Eigentümerinnen und Eigentümer mit den Arbeiten beginnen.
- Nach Abschluss der Arbeiten beantragt die Eigentümerschaft über dieselbe Plattform die Auszahlung des Beitrags. Für Anträge, die vor dem 13. Januar 2025 gestellt werden, gelten weiterhin die alten Formulare, die in der Übersicht jeder Förderung zu finden sind.
*Zuschüsse für ein Elektrofahrrad oder ein Kompostiersystem sowie Beratungsleistungen (energetische Sanierung und Solarenergie) fallen nicht unter die Punkte 3 und 4.
Die verfügbaren Beträge werden im Rahmen der verfügbaren Mittel nach dem Grundsatz des «first come, first served» verteilt.
Das Förderprogramm der Gemeinde ergänzt die bereits vom Bund und vom Staat Freiburg bereitgestellten Förderbeiträge.