Förderprogramm Energiewende

Stellen Sie Ihren Antrag

Alle Förderanträge werden nun auf einer eigenen Plattform gestellt. 

Möchten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende leisten? Die Stadt unterstützt Sie mit folgenden Förderbeiträgen. Diese Angebote richten sich an Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Freiburg und an Eigentümer von Gebäuden, die sich auf dem Gemeindegebiet befinden.

Siehe Flyer

Ausführungsreglement zum Reglement für die Verwendung des Energiewendefonds

Kostenlose energetische Sanierungsberatung

Besichtigung Ihres Gebäudes durch eine von der Stadt beauftragte Fachperson zur Beurteilung der Energieeffizienz (Isolierung, Wärmeerzeugung, Belüftung usw.). Mit dem durchgeführten Gutachten erhalten Sie Empfehlungen zu möglichen energetischen Verbesserungen mit ihrer Priorität und finanziellen Grössenordnung.

Betrag: Die Stadt Freiburg übernimmt 100 %. Die Bedingungen für die Gewährung sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben.

Förderprozess über das Förderportal.

Kostenlose Solarberatung

Besichtigung Ihres Gebäudes durch eine von der Stadt beauftragte Fachperson zur Beurteilung des Solarstrompotentials und der möglichen Alternativen. Das durchgeführte Gutachten kann Ihnen helfen, bei Fachunternehmen Offerten einzuholen. Sie können die Fachperson auch bitten, Sie bei der Beurteilung der erhaltenen Offerten zu unterstützen.

Betrag: Die Stadt Freiburg übernimmt 100 %. Die Bedingungen für die Gewährung sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben. 

Förderprozess über das Förderportal.

Photovoltaikmodule

Förderbeitrag für alle Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet. Er ist mit dem Bundesbeitrag Pronovo kumulierbar.

Betrag: 25% des Bundesbeitrags, aber höchstens 4000Franken. Bei Projekten mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch wird der Betrag verdoppelt. Die Bedingungen für die Gewährung sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben.

Förderprozess über das Förderportal.

Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: Inbetriebnahmeprotokoll der Photovoltaikanlage; Fotos der Anlage; Rechnung des Unternehmens, das die Anlage installiert hat.

Übergangsmassnahme Fernwärme

Beitrag für die Einrichtung einer Übergangslösung für die Wärmeerzeugung bis zur Zuleitung der Fernwärme. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die in einem Gebiet liegen, in dem in nächster Zeit ein Fernwärmenetz verbaut wird, und bei denen der Heizkessel ohne Verzug zu erneuern ist.

Der gewährte Betrag hängt von der thermischen Heizleistung und der Wartefrist bis zur Anbindung ans Fernwärmenetz ab, beträgt aber höchstens 6000Franken. Die Bedingungen für die Gewährung und die Beträge sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben. Dieser Beitrag kann nicht mit jenem zum Divestment aus fossilen Energieträgern kumuliert werden.

Förderprozess über das Förderportal.

Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: Rechnung des Unternehmens, das die provisorische Installation ausgeführt hat.

Divestment aus fossilen Energieträgern

Beitrag für den frühzeitigen Ersatz Ihres fossilen Heizkessel durch eine Wärmeproduktion mit erneuerbarer Energie (Holz, Wärmepumpe, Fernwärme).
Wird für die Auswechslung eines bestehenden Heizkessels gewährt, der weniger alt als 20 Jahre, aber älter als 5 Jahre ist.

Betrag: mindestens 1000Franken und höchstens 6000Franken, abhängig vom Alter des Heizkessels. Die Bedingungen für die Gewährung und die Beträge sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben. Dieser Beitrag kann nicht mit der Übergangsmassnahme für die Fernwärme kumuliert werden.

Förderprozess über das Förderportal.

Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: Inbetriebnahmeprotokoll der Heizanlage; Fotos der Anlage; Rechnung des Unternehmens, das die Installation ausgeführt hat.

Optimierung Heizsystem

Beitrag für Leistungen, welche die Heizsysteme von Mehrfamilienhäusern optimieren und von Anbietern erbracht werden, die von der Stadt anerkannt sind (hydraulischer Abgleich, Lastkurve, Vor-/Rücklauftemperatur usw.).

Betrag: 1000Franken. Die Bedingungen für die Gewährung sind im entsprechenden Ausführungsreglement beschrieben.

Förderprozess über das Förderportal.

Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: Checkliste «Manuel d’optimisation chauffage», ausgefüllt durch das Unternehmen, das die Optimierung vorgenommen hat; Rechnung des Unternehmens, das die Optimierung ausgeführt hat.

 

Liste der von der Stadt zugelassenen Wartungsunternehmen

Elektrovelo / Ersatzbatterie

Beitrag für den Kauf eines neuen E-Citybikes, einschliesslich Cargobikes und Longtails, oder einer neuen Batterie. Nur gültig für Käufe in einem in der Schweiz niedergelassenen und registrierten Ladengeschäft, das bevorzugt in der Region angesiedelt ist.

Betrag: 20% des Kaufpreises aber höchstens 300Franken für klassische Velos und höchstens 600 Franken für Cargobikes und Longtails.

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Kompost

Beitrag für den Kauf einer neuen Einzelkompostanlage für zuhause (Wurmkompost, Fass, Bokashi, Silo). Nur gültig für Käufe in einem in der Schweiz niedergelassenen und registrierten Ladengeschäft, das bevorzugt in der Region angesiedelt ist.

Betrag: 25% des Kaufpreises, aber höchstens 100 Franken.

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Zusätzliche Beiträge zu den kantonalen Förderbeiträgen
  • Wärmedämmung. Förderbeitrag für die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Förderbedingungen gemäss kantonalen Anforderungen (Massnahme M-01).
  • Solarkollektoranlage. Förderbeitrag für neue Solarkollektoranlagen auf bestehenden Gebäuden im Gemeindegebiet. Förderbedingungen gemäss kantonalen Anforderungen (Massnahme M-08).
  • Verbesserung der GEAK®-Klasse. Verbesserung der GEAK®-Klasse infolge einer energetischen Sanierung. Förderbedingungen gemäss kantonalen Anforderungen (Massnahme M-10).
  • Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie®-Zertifikat. Gebäudesanierung gemäss Minergie®-Standard. Förderbedingungen gemäss kantonalen Anforderungen (Massnahme M-12).

Betrag: Der Gemeindebeitrag entspricht 25% des vom Kanton gewährten Betrags zuzüglich Aufschläge, aber höchstens 6000Franken.

Förderprozess über das Förderportal.

Auszahlung für Anträge vor dem 13. Januar 2025: Füllen Sie das Formular aus (nach Annahme des Antrags). Nötige Dokumente: E-Mail des Kantons mit der Bestätigung der Konformität des Vorhabens und der Auszahlung des Förderbeitrags.