Für ein gutes Miteinander und die Sicherheit aller im geteilten öffentlichen Raum müssen sich alle rücksichtsvoll verhalten, egal, ob sie zu Fuss, mit dem Velo, dem E-Trottinett oder dem Auto unterwegs sind.
Fussgängerzonen
In den Fussgängerzonen haben die Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt. Die Zonen dürfen mit dem Velo und dem E-Trottinett befahren werden, wenn dabei einige einfache Regeln eingehalten werden, damit alle entspannt ans Ziel kommen.
Schritttempo für alle. Im Schritttempo beherrschen Velo- und E-Trottinett-Fahrende ihr Fahrzeug und verhindern Unfälle und die Fussgängerinnen und Fussgänger fühlen sich sicherer.
Personen, die zu Fuss unterwegs sind, sehen nicht, was in ihrem Rücken läuft. Velo- und Trottinettfahrende halten beim Überholen einen Abstand von 1,5 Metern. Damit werden plötzliche Bewegungen verhindert und die Fussgängerinnen und Fussgänger werden nicht von einem zu nahe vorbeifahrenden Fahrzeug überrascht.
Durch das Freihalten des Bereichs direkt vor den Gebäuden werden Fussgängerinnen und Fussgänger, die aus einem Laden, einem Restaurant oder einem Gebäude treten, nicht überrascht und Velo- und E-Trottinett-Fahrende vermeiden jegliche Kollisionsgefahr.
Auch an anderen Orten in der Stadt Freiburg teilen sich Fuss- und Veloverkehr den öffentlichen Raum, etwa auf der TransAgglo (Sentier des Casernes, Sentier du Nord) und auf der Grünroute. Dieser Mischverkehr macht gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt notwendig: Mit dem Velo und dem Trottinett ist die Geschwindigkeit an die Umstände und an die anderen Verkehrsteilnehmenden anzupassen. Bei gefährlichem Verhalten oder unangemessener Geschwindigkeit kann die Ortspolizei eingreifen.
Orte, an denen man vom Velo oder Trottinett absteigen muss
An einigen Orten gilt aus Sicherheitsgründen ein Fahrverbot für Velo und Trottinett. Ein Verstoss gegen dieses Fahrverbot kann zu einer Ordnungsbusse führen.
Auf dem Trottoir
Die Trottoirs sind dem Fussverkehr sowie bewilligten Warenauslagen und Terrassen vorbehalten. Wer mit dem Velo oder Trottinett auf dem Trottoir fährt, gefährdet sowohl die anderen als auch sich selbst.
In der Lausannegasse, bergab
In einer engen und belebten Strasse mit Gefälle fährt man mit dem Velo oder E-Trottinett schneller, als man denkt. Je weiter man kommt, umso schwieriger wird es, im Tempo der Fussgängerinnen und Fussgänger zu bleiben und rechtzeitig zu reagieren, wenn eine Person aus einem Gebäude, einer angrenzenden Strasse oder einer Terrasse auf die Strasse tritt.
Deshalb müssen Sie in dieser Strasse vom Velo oder Trottinett absteigen oder eine andere Strecke wählen, die sich besser für eine solche Fahrt eignet.
Alternative Strecken
Fahren Sie über die Rue des Alpes, stellen Sie Ihr Fahrzeug in einer angrenzenden Strasse ab und legen Sie die letzten Meter zur Lausannegasse zu Fuss zurück.
Fahren Sie auf der Rue des Alpes (Tempo 30) bis zum Burgquartier.
Stellen Sie Ihr Velo oder E-Trottinett auf den Abstellplätzen beim Georges-Python-Platz (am unteren Ende der Rue de l’Hôpital, an der Rue Saint-Michel oder am oberen Ende der Rue des Alpes) ab und legen Sie den restlichen Weg zu Fuss zurück.
Bei bestimmten Veranstaltungen
Bei einigen Veranstaltungen kann die Durchfahrt mit dem Velo oder E-Trottinett vorübergehend gesperrt werden. Dies ist zum Beispiel während des Wochenmarkts am Mittwoch in der Rue de Romont der Fall.