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Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h

Ab dem 2. Oktober 2023 gilt auf 60 % des Strassennetzes der Gemeinde Freiburg sowohl am Tag als auch in der Nacht eine Tempolimite von 30 km/h. 

 

Weshalb diese Massnahme?

Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen gehen auf die Strategie zur Reduktion des Strassenlärms zurück. Sie ermöglichen es, den Strassenlärm zwischen 2 und 4.5 Dezibel zu reduzieren.   

Die Strassenlärmsanierung stellt den Bund, die Kantone und die Gemeinden vor eine grosse Herausforderung. Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist tagsüber jede siebte und in der Nacht jede achte Person in ihrer Wohnung schädlichem oder lästigem Verkehrslärm ausgesetzt. 

Die Bundesgesetzgebung für den Umweltschutz, insbesondere die Lärmschutz-Verordnung (LSV),legt Grenzwerte für die Belastung durch Strassenlärm fest, die eingehalten werden müssen. Strassen, die diese Immissionsgrenzwerte überschreiten, müssen durch verhältnismässige Massnahmen saniert werden. Die Massnahmen an der Quelle (an Strassen oder Fahrzeugen) sind prioritär umzusetzen. Das Massnahmenpaket für die Sanierung des Strassenlärms besteht für die betroffenen Verkehrsachsen aus der Verlegung von schallabsorbierenden Belägen und der Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h.

Seit 2011 hat die Stadt fast 12 km schallabsorbierender Beläge auf verschiedenen Strassenabschnitten des Stadtgebiets verlegt.

Vorteile für die Bevölkerung

  • Lärm ist ein Auslöser für Müdigkeit und Stress. Er beeinträchtigt auf vielfältige Weise die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere in der Stadt. Eine Verminderung des Lärms wirkt sich daher positiv auf die Gesundheit und auf die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner aus.
  • Bei 30 km/h benötigt der Autoverkehr weniger Platz in der Breite. Dieser Gewinn an Breite kann für die sanfte Mobilität, die öffentlichen Verkehrsmittel und die öffentlichen Räume umgenutzt werden und eröffnet Möglichkeiten zur Neugestaltung.
  • Die Verringerung des Geschwindigkeitsunterschieds verbessert das Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsmittel.
  • Die Sicherheit wird erheblich verbessert. Während bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h die Überlebenschance bei nur 30 % liegt, steigt sie bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h auf 90 %! 
  • Auf zahlreichen Achsen beträgt die gemessene effektive Geschwindigkeit bereits jetzt weniger als 30 km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bedeutet in diesen Fällen also lediglich die gesetzliche Verankerung einer bereits bestehenden Situation.

Auflistung der betroffenen Achsen

Neue Tempo-30-Zonen:

  • Walriss;
  • Rue de l’Industrie;
  • Rue du Botzet;
  • Rue Petermann-Aymon-de-Faucigny;
  • Rue Antoine de St-Exupéry;
  • Impasse du Bois;
  • Route des Arsenaux zwischen Passage du Cardinal und Rue de l’Industrie;
  • Route Wilhelm-Kaiser;
  • Rue Jacques-Gachoud;
  • Route du Comptoir;
  • Alpengasse;
  • Route Neuve;
  • Rue du Tilleul;
  • Place du Petit-Paradis;
  • Chemin des Pommiers;
  • Chemin des Etangs;
  • Chemin du Calvaire.

Neue Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Route St-Barthelemy;
  • Murtengasse;
  • Alpenstrasse;
  • Spitalgasse;
  • Jurastrasse;
  • Avenue Louis-Weck-Reynold;
  • Avenue de l’Europe;
  • Avenue de Beauregard;
  • Route de Villars;
  • Avenue du Midi.
  • Avenue du Général-Guisan;
  • Route Ste-Thérèse;
  • Rue de Rome;
  • Rue du Pont-Muré;
  • Square des Places ausserhalb der Begegnungszone;
  • Rue St-Pierre;
  • Avenue de Tivoli;
  • Rue Pierre-Kaelin;
  • Boulevard de Pérolles;
  • Avenue du Général-Guisan;
  • Avenue Jean-de-Montenach;
  • Route Louis-d’Affry;
  • Bahnhofstrasse (nur der Abschnitt ausserhalb der im Zusammenhang mit dem Bahnhofsprojekt geplanten Begegnungszone);
  • Rue des Pilettes;
  • Passage du Cardinal;
  • Route de la Glane zwischen Passage du Cardinal und Route de la Fonderie;
  • Route des Arsenaux zwischen Bahnhofstrasse und Passage du Cardinal.
Begrenzung auf 30 km/h oder Tempo-30-Zone?

In den geeigneten Quartieren hat die Stadt Freiburg eine Reihe von Tempo-30-Zonen eingerichtet und wird diese auch weiterhin ausbauen. In diesen Zonen gelten spezielle Regeln: Rechtsvortritt an Kreuzungen, Wegfall von Fussgängerstreifen. Auf einigen Hauptverkehrsadern wird die Geschwindigkeit zwar auf 30 km/h begrenzt, dort gelten jedoch auch weiterhin die normalen Verkehrsregeln.

Konzept der Geschwindigkeitshierarchie

Das Konzept der Geschwindigkeitshierarchie gliedert sich in 3 Kategorien, die sich nach den Strassentypen richten:

  • Tempolimit von  50 km/h auf Hauptstrassen (ausschliesslich das kantonale Strassennetz), um auf diesen Achsen die Verkehrsfunktion so weit wie möglich zu fördern;
  • Tempolimit von 30 km/h (ohne Zone) auf Hauptsammelstrassen und bestimmten Sammelstrassen, um die Verbindung zwischen den Quartieren zu gewährleisten, in denen insbesondere der öffentliche Verkehr unterwegs ist. Auf diesen Achsen muss die Verkehrsfunktion gewährleistet sein;
  • Tempo-30-Zone, Begegnungszone, Fussgängerzone hauptsächlich in den Quartieren und Zentralitäten des Quartiers (auf Erschliessungsstrassen und gewissen Quartiersammelstrassen), um die Verlagerung des Verkehrs in diese Quartiere maximal zu beschränken und den Verkehr auf die übergeordnete Hierarchie umzuleiten. Solche Zonen erlauben es, die Quartiere zu erhalten, den Langsamverkehr maximal zu fördern und den Strassencharakter abzuschwächen, indem die Aneignung des öffentlichen Raumes gefördert wird.
FAQ

 

Wirkt sich Tempo 30 in der Stadt auf den Verkehrsfluss und die Fahrzeiten aus?

Durch eine Reduktion der Geschwindigkeit auf 30 km/h wird der Verkehrsfluss stark verbessert. Dank des kohärenten Strassennetzes können die Fahrzeuge flüssiger und mit weniger Beschleunigungs- und Bremsmanövern fahren. Die Fahrzeiten werden nur geringfügig beeinflusst. 

Besteht nicht die Gefahr, dass Tempo 30 in der Stadt der wirtschaftlichen Attraktivität von Freiburg schadet und damit die Stadt "tötet"?

Diese Massnahme ändert nichts an der Erreichbarkeit der Stadt. Alle Verkehrsmittel, um in die Stadt zu kommen, werden weiterhin zugänglich sein, gleiches gilt auch für die Geschäfte.

Wird sich Tempo 30 in der Stadt auf die Sicherheit in Freiburg auswirken?

Tempo 30 erhöht die Sicherheit, indem es das Risiko schwerer Unfälle um ca. ein Drittel senkt, sowohl für Kinder auf dem Schulweg als auch für andere Fussgängerinnen und Fussgänger.

Besteht nicht die Gefahr, dass der Busbetrieb durch Tempo 30 in der Stadt beeinträchtigt wird?

Auch die Busse müssen sich an Tempo 30 halten, ihre Reisegeschwindigkeit wird jedoch nur geringfügig beeinflusst. Diese liegt derzeit bei 15 bis 18 km/h. In den letzten Jahren wurde der Busverkehr durch eine Reihe von Umgestaltungen in der Stadt stark verbessert.

Müssen sich auch die Notfallfahrzeuge an Tempo 30 halten?

Bei Einsätzen müssen sich Notfallfahrzeuge selbstverständlich nicht an Tempo 30 halten, um so schnell wie möglich zum Ereignisort zu gelangen. Wenn sie sich jedoch nicht in einem Einsatz befinden (wenn sie das Blaulicht nicht eingeschaltet haben), müssen Notfallfahrzeuge die gleichen Verkehrsregeln befolgen wie andere Fahrzeuge.

Müssen Velos (elektrische und mechanische) ebenfalls mit 30 km/h fahren?

Velos müssen sich wie alle anderen Fahrzeuge ebenfalls an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.

Wird sich die Luftqualität mit Tempo 30 in der Stadt verbessern?

Eine Senkung des Tempolimits auf 30 km/h führt zu einer Verringerung der Schadstoffemissionen, was wiederum zu einer besseren Umwelt- und Lebensqualität beiträgt.