Finanzielle Unterstützung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus

Im Zusammenhang mit den von Bund und dem Kanton Freiburg ergriffenen Unterstützungsmassnahmen wird der Gemeinderat der Stadt Freiburg dem Generalrat den Vorschlag unterbreiten, einen Betrag von 3 Millionen Franken bereitzustellen, um die nicht gesundheitlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie abzufedern. Das Programm umfasst mehrere subsidiäre Massnahmen – vom Typ "unvorhersehbar und dringend" –, um die lokalen Gewerbetreibenden und Handwerker/innen, die Kulturschaffenden, die Vereine in den Bereichen Sport und Soziales sowie die finanziell am stärksten betroffenen Personen aus Einzelfallbasis zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde eine interne Koordinationsstelle eingerichtet.

Neben den dramatischen gesundheitlichen Folgen wird die Coronavirus-Krise schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben, insbesondere auf die Wirtschaft, die Kultur und den Sport, aber auch auf die finanziell schwächsten Bevölkerungsschichten. Die Stadt sieht als subsidiären Beitrag zu den nationalen und kantonalen Bemühungen ein Paket von Unterstützungsmassnahmen vor. Der Gemeinderat wird daher dem Generalrat den Vorschlag unterbreiten, einen Betrag von 3 Millionen Franken bereitzustellen, um die am stärksten betroffenen lokalen Sektoren zu unterstützen. Die Stadt hat eine Koordinationsstelle eingerichtet, um den Bedarf zu ermitteln, die Modalitäten für die Gewährung der Beihilfe festzulegen und dann die verschiedenen Situationen möglichst rasch auf Einzelfallbasis zu behandeln. Die Vorschläge der Koordinationsstelle werden der kommunalen Exekutive und Legislative zur Genehmigung vorgelegt.

Zu den vom Gemeinderat beschlossenen Massnahmen – vom Typ "unvorhersehbar und dringend" – gehört beispielsweise das Einfrieren sämtlicher Zinsen auf Darlehen und der Rückzahlung von Darlehen, die die Stadt Unternehmen gewährt hat. Überdies werden die Zahlungen an die Gläubiger weiterhin durch eine rasche Bearbeitung der eingegangenen Rechnungen sichergestellt. Die Gemeinde bietet ihren Schuldnern (Steuerzahler/innen oder andere) von Fall zu Fall auch die Möglichkeit von Zahlungsvereinbarungen an. Mahnungen und Betreibungen werden vorläufig eingestellt, auch im Bereich der Geschäftsmieten. In Bezug auf die Mietschulden von Unternehmen, die ihre Tätigkeiten aufgrund der Gesundheitssituation eingestellt haben, verlängern die Gemeindebehörden sämtliche Fristen für die Fälligkeit von Mieten für Räumlichkeiten, die der Stadt gehören. Sie ermuntern zudem den Privatsektor, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Gleiche zu tun.

Subventionen werden wie geplant ausbezahlt
Die Stadt garantiert auf Vereinsebene ihren Partnern die Auszahlung der Subventionen und anderen Formen der Unterstützung, die im Budget 2020 vorgesehen sind. Ausserdem werden die Gebühren, die von den Organisierenden abgesagter Veranstaltungen erhoben wurden, vollumfänglich zurückerstattet.