Steuern und Gebühren

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Finanzamt - Öffnungszeiten

Der Bereich Steuern ist von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. (Vorfeiertag: bis 16. Uhr).

Die Stadt Freiburg verwaltet und erhebt Steuern für natürliche Personen und juristische Personen.
Natürliche Personen sind Menschen. Also Personen wie Sie.
Juristische Personen sind vor allem Unternehmen.

Die Steuern finanzieren die Aufgaben vom Staat.
Zum Beispiel: Schulen, Strassen oder Gesundheitswesen.

Jeder Erwachsene (über 18 Jahre) muss Steuern bezahlen an:

  • Gemeinde
  • Kanton
  • Bund

Die Stadt Freiburg erhebt die Gemeindesteuern.
Steuern erheben heisst, Steuern verlangen.

Sie können Ihre Steuern nicht bezahlen?

Wenden Sie sich an den Bereich Inkasso.
Dieses Büro hilft Ihnen, eine Lösung zu finden.

Stadt Freiburg
Finanzamt  – Bereich Inkasso

Spitalgasse 2
1700 Freiburg
026 351 72 19  – contentieux [at] ville-fr [.] ch (contentieux[at]ville-fr[dot]ch)

Für die kantonalen Steuern und die Bundessteuer ist die kantonale Steuerverwaltung  zuständig.

Vollständige Öffnungszeiten
Heute, Dienstag, 19. März

Von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
Mittwoch, 20. März: von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet

Reguläre Öffnungszeiten
Montag 8.30-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Dienstag 8.30-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Mittwoch 8.30-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Donnerstag 8.30-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Freitag 8.30-11.30 Uhr, 14.00-17.00 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
29.03.2024 Geschlossen Karfreitag
01.04.2024 Geschlossen Ostermontag
01.05.2024 8.00-11.30 Uhr Tag der Arbeit
09.05.2024 Geschlossen Auffahrt / Christi Himmelfahrt
20.05.2024 Geschlossen Pfingstmontag
30.05.2024 Geschlossen Fronleichnam
01.08.2024 Geschlossen Bundesfeier
15.08.2024 Geschlossen Maria Himmelfahrt
01.11.2024 Geschlossen Allerheiligen
08.12.2024 Geschlossen Maria Empfängnis
25.12.2024 Geschlossen Weihnachtstag
26.12.2024 Geschlossen Stephanstag
01.01.2025 Geschlossen Neujahrstag
02.01.2025 Geschlossen Berchtoldstag
Steuer der natürlichen Personen

Natürliche Personen sind Menschen. Also Personen wie Sie.
Jeder Erwachsene (über 18 Jahre) muss Steuern bezahlen

Für mehr Informationen hier klicken:
Allgemeine Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen

Man muss Gemeindesteuern auf sein Einkommen und sein Vermögen bezahlen.
In der Stadt Freiburg sind das 80 Prozent der einfachen Kantonssteuer.

Einkommens-Steuer

Das Einkommen ist der Lohn, den man für seine Arbeit bekommt. 
Einkommen sind auch Renten, die Sie bekommen
(zum Beispiel IV-Rente, AHV-Rente, Zulagen usw.)
Man muss Steuern auf sein Einkommen bezahlen.

Es gibt:
- das Brutto-Einkommen: das ist das ganze Einkommen
- das Netto-Einkommen:  das ist ganze Einkommen minus allgemeine Abzüge.
  Abzüge sind zum Beispiel AHV-Beiträge oder BVG-Beiträge.
  Das Netto-Einkommen ist das Geld, was Sie am Ende tatsächlich bekommen.

Die Steuern bezahlt man auf sein Netto-Einkommen.   

Vermögens-Steuer

Vermögen ist Geld, das Sie auf einem Konto haben.
Aber Vermögen sind auch Immobilien, Autos, Schiffe,
Lebens-Versicherungen, Schmuck und noch andere Dinge.

Ist Ihr Vermögen grösser als ein bestimmter Betrag.
Dann müssen Sie Vermögens-Steuern zahlen.

Es gibt:

- Brutto-Vermögen: Das ist das ganze Vermögen. 
- Netto-Vermögen: Das ganze Vermögen minus allgemeine Abzüge.

Die Steuern berechnen sich auf das Netto-Vermögen.
In der Stadt Freiburg gibt es auch noch andere Steuern und Gebühren.

Steuer der juristischen Personen

Juristische Personen sind Gesellschaften, Körperschaften oder Anstalten, denen das Gesetz das Recht der Persönlichkeit zuerkennt. Man spricht dann nicht von Einkommen und Vermögen, sondern von Gewinn und Kapital.

Der Steuersatz der Stadt Freiburg beträgt sowohl auf dem Gewinn als auch auf dem Kapital 80 % der einfachen Kantonssteuer.

Wegleitung zur Steuererklärung der juristischen Personen (PDF).

Akontozahlungen

Bei einem Zuzug in die Stadt Freiburg ist es wichtig, dass sich der Steuerpflichtige mit dem Sektor Steuern in Verbindung setzt, damit die Akontozahlungen für das laufende Jahr festgelegt werden können.

Wenden Sie sich bitte an unser Büro, falls sich Ihr Zivilstand ändert (Heirat, Trennung, Scheidung) oder sich Ihre berufliche Situation erheblich verändert (Erhöhung oder Verminderung des Einkommens), damit wir die Akontozahlungen neu festlegen können.

026 351 72 17 – impots [at] ville-fr [.] ch (impots[at]ville-fr[dot]ch)

Liegenschaftssteuer

Natürliche und juristische Personen, die im Grundbuch als Eigentümer oder Nutzniesser einer Immobilie eingetragen sind, haben die Liegenschaftssteuer (PDF) (auch Grund- oder Grundstückssteuer genannt) zu entrichten. Diese Steuer wird gewöhnlich auf dem vollen Wert der Immobilie berechnet, also ohne Berücksichtigung der auf Ihnen lastenden Schulden. Die Liegenschaft wird dort besteuert, wo sie sich befindet, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Eigentümers.

Im Kanton Freiburg wird diese Steuer von den Gemeinden erhoben. 

Der derzeit geltende Steuersatz beträgt 2,85 ‰ des Steuerwerts der Liegenschaft.

Abfallgebühren

Die Abfallgebühren ergeben sich aus der Auflage des Bundes, die Abfallmengen zu reduzieren und die Abfalltrennung zu fördern. Nach dem Verursacherprinzip ist es Sache des Verursachers des Abfalls, die Kosten für dessen Entsorgung zu tragen. Aus diesem Grund erhebt die Stadt Freiburg eine jährliche Grundgebühr von CHF 90.00 pro Steuerpflichtigen(exkl. MwSt.) und schreibt offizielle, gebührenpflichtige Abfallsäcke vor. Diese Einnahmen ermöglichen es der Gemeinde, einen Teil der Kosten für den Betrieb der Müllabfuhr und der Wartung und Erneuerung der Anlagen zu decken.

Die Säcke sind im Einzelhandel erhältlich.

17 Liter-Sack
CHF 10.50 (pro Rolle an 10 Säcken)
35 Liter-Sack
CHF 19.00 (pro Rolle an 10 Säcken)
60 Liter-Sack
CHF 31.00 (pro Rolle an 10 Säcken)
110 Liter-Sack
CHF 28.00 (pro Rolle an 5 Säcken)
240 Liter-Container
CHF 123.00 (pro Kette von 10 Clips)
360 Liter-Container
CHF 177.50 (pro Kette von 10 Clips)
600 Liter-Container
CHF 287.00 (pro Kette von 10 Clips)
800 Liter-Container
CHF 368.00 (pro Kette von 10 Clips)

Zur Entlastung der Familien werden 20 offizielle 35-Liter-Abfallsäcke an Eltern mit Kindern unter 5 Jahren gratis abgegeben (20 Säcke pro Jahr und Kind).

Die Säcke können nach Vorweisung eines Personalausweises oder des Familienbüchleins an der Rezeption des Stadthauses (Rathausplaz 3, Erdgeschoss) beziehen.   

Ersatzabgabe (Feuerwehrpflichtersatz)

Seit 1.Januar 2023 wird die Feuerwehrersatzabgebe vom Gesundheitsnetz Saane geregelt und verwaltet.

Die jährliche Ersatzabgabe von 100Franken wird weiter vom Finanzamt der Stadt Freiburg in Rechnung gestellt.

Kirchensteuer

Gemäss dem Gesetz über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat sind im Kanton Freiburg die Mitglieder der anerkannten religiösen Gemeinschaften (römisch-katholische Kirche und evangelisch-reformierte Kirche) vom Staat zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet. Die übrigen Steuerpflichtigen sind von dieser Steuer befreit. Diese Steuer erlaubt es den Kirchen, ihre Aufgaben zu erfüllen und ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Kirchensteuer wird auf der Grundlage der kantonalen Steuern mit einem Satz von 7% auf dem Einkommen und 20% auf dem Vermögen (natürliche Personen) berechnet.

Die Stadt Freiburg erhebt diese Steuer im Einvernehmen mit den katholischen Gemeinden.

Bei juristischen Personen wird diese Steuer direkt vom Kanton Freiburg erhoben.

Der Steuerfuss der Kirchensteuern ist entsprechend der Kantonssteuern festgesetzt und beträgt maximal 20 % (für natürliche Personen) oder 10 % (für juristische Personen) der einfachen Kantonssteuer.

In Absprache mit den katholischen Pfarreien erhebt die Stadt Freiburg diese Steuer.

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Wenn Sie aus Ihrer religiösen Gemeinschaft austreten und die Kirchensteuer nicht mehr bezahlen wollen, müssen Sie ein Austrittsgesuch an die Pfarrei Ihres Quartiers stellen und deren Antwort der Einwohnerkontrolle zukommen lassen. Diese wird den Steuerfuss entsprechend anpassen.

Steuer für Hundehalter

Jeder im Kanton Freiburg wohnhafte Hundehalter muss pro Hund eine Kantonssteuer von CHF 100.- entrichten. Hinzu kommt ein Betrag von CHF 5.- als Verwaltungsgebühr und als Beitrag an die Kollektivhaftpflichtversicherung.

Die Gemeindesteuer beträgt CHF 120.-. 

Weitere Informationen zu den Pflichten der Hundehalter finden Sie in der Rubrik über Tiere.